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Lehrergehalt 2026: verbeamtet vs. angestellt (NRW & Bayern)
Gehalt11 Min. Lesezeit
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Lehrergehalt 2026: verbeamtet vs. angestellt (NRW & Bayern)

Zwei Lehrkräfte, dieselbe Schule, dasselbe Fach, fast dasselbe Brutto auf dem Vertrag – und am Monatsende stehen trotzdem mehrere Hundert Euro Unterschied auf dem Konto. Wer das zum ersten Mal auf dem Gehaltszettel sieht, ist verblüfft. Der Grund ist nicht die Leistung, sondern der Status: verbeamtet oder angestellt. Das ist die wohl wichtigste Geld-Entscheidung im Lehrberuf, und sie wird selten sauber durchgerechnet.

Der Kern in einem Satz: Verbeamtete Lehrkräfte zahlen keine Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge und bekommen über die Beihilfe einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet. Angestellte Lehrkräfte zahlen dagegen die vollen Sozialabgaben wie alle Arbeitnehmer. Bei gleichem Brutto bleibt verbeamtet deshalb spürbar mehr netto – je nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenversicherung kann das über das Jahr eine erhebliche Summe ausmachen.

Du lernst:

  • warum verbeamtet und angestellt zwei komplett verschiedene Gehaltssysteme sind (A-Besoldung vs. TV-L)
  • wie groß der Netto-Unterschied bei gleichem Brutto realistisch ausfällt – und woher er kommt
  • was Lehrkräfte in NRW und Bayern 2026 je nach Besoldungsgruppe (A12 bis A15) ungefähr verdienen
  • welche Rolle welche Besoldungsgruppe hat: Studienrat, Oberstudienrat, Konrektor, Schulleitung
  • welche Vor- und Nachteile abseits des Geldes für die Entscheidung zählen

Vergleich zwischen verbeamteter und angestellter Lehrkraft als zwei Gehaltszettel auf einer Waage

Gleiches Brutto, anderes Netto: Der Status entscheidet, wie viel am Monatsende übrig bleibt.

Kurze Zusammenfassung

Wer es eilig hat: Hier stehen die wichtigsten Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften auf einen Blick. Kernaussage: Bei gleichem Brutto bleibt verbeamtet netto deutlich mehr; angestellt bietet mehr Flexibilität, freie Wahl der Krankenversicherung und keine beamtenrechtliche Mäßigungspflicht.

Merkmal Verbeamtet (A-Besoldung) Angestellt (TV-L)
Bezahlungssystem Besoldungstabelle des Bundeslands (A12–A16 + Erfahrungsstufe) Tarifvertrag der Länder (TV-L), Entgeltgruppe + Stufe
Sozialabgaben keine Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung volle gesetzliche Sozialabgaben
Krankenversicherung meist privat mit Beihilfe vom Dienstherrn i. d. R. gesetzlich, Arbeitgeberanteil
Netto-Effekt höheres Netto bei gleichem Brutto niedrigeres Netto, dafür Einzahlung in die gesetzliche Rente
Altersvorsorge Pensionsanspruch gesetzliche Rente (+ ggf. Zusatzversorgung)
Jobsicherheit faktisch unkündbar regulärer Arbeitsvertrag, kündbar

Zur groben Einordnung der Besoldungsgruppen: A13 entspricht meist der Funktion Studienrat (Einstieg), A14 dem Oberstudienrat oder Konrektor (stellvertretende Schulleitung), A15 der Schulleitung. Alle Werte in diesem Artikel sind Orientierungen für das Jahr 2026; die Tarif- und Besoldungserhöhungen (in NRW etwa eine Anhebung im Frühjahr 2026) sind bereits eingepreist. Einen Überblick über das durchschnittliche Lehrergehalt findest Du auf unserer Gehaltsseite.

Beamtin vs. Angestellte: zwei komplett verschiedene Gehaltssysteme

Bevor wir rechnen, lohnt der Blick auf die Logik dahinter. Verbeamtete und angestellte Lehrkräfte werden nach zwei völlig getrennten Systemen bezahlt – das erklärt fast alle Unterschiede beim Netto.

A-Besoldung für Verbeamtete

Verbeamtete Lehrkräfte bekommen kein Tarifgehalt, sondern eine Besoldung. Die richtet sich nach der Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslands. Zwei Größen bestimmen den Betrag: die Besoldungsgruppe (für Lehrkräfte typischerweise A12 bis A16) und die Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Wichtig: Jedes Bundesland hat eine eigene Tabelle, deshalb verdient eine A13-Lehrkraft in Bayern nicht automatisch dasselbe wie in NRW.

Heute verbeamten alle 16 Bundesländer neu eingestellte Lehrkräfte (Berlin als letztes wieder seit dem Schuljahr 2022/23). Eine Initiative zur Abschaffung der Verbeamtung scheiterte 2026 an einer Mehrheit der Länder (Quelle: Berlin.de, GEW, Finanzverwaltung NRW).

Am Gymnasium und in der Sekundarstufe II ist A13 (Studienrat) das Eingangsamt, A14 (Oberstudienrat) das Beförderungsamt. An Grundschulen zahlt 2026 die Mehrheit der Länder ebenfalls A13; Nordrhein-Westfalen vollzieht das ab 1. August 2026. Nur noch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland besolden Grundschullehrkräfte regulär nach A12.

Verbeamtete Lehrkräfte werden nach A-Besoldung bezahlt. A13 startet 2026 je nach Land unterschiedlich – rund 5.193 € in NRW (gültig ab 01.04.2026) und rund 5.396 € in Bayern (gültig ab 01.10.2026) – und steigt über die Erfahrungsstufen auf über 6.300 € im Monat.

TV-L und Entgeltgruppen für Angestellte

Angestellte Lehrkräfte fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Statt einer Besoldungsgruppe gibt es hier eine Entgeltgruppe (oft E11 bis E13 bei Lehrkräften) und eine Stufe nach Berufserfahrung. Welche Entgeltgruppe und welche genauen Beträge gelten, kannst Du in der TV-L-Entgelttabelle für angestellte Lehrkräfte nachsehen. Konkrete Euro-Werte nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich mit jeder Tarifrunde ändern – die aktuellen Werte für angestellte Lehrkräfte stehen in der TV-L Entgelttabelle.

Berechne das Netto für die angestellte Variante (TV-L) hier:

A13 vs. EG 13 – derselbe Job, andere Logik

Häufige Verwirrung: A13 (Beamte) und E13 (Angestellte) klingen nach demselben, sind aber zwei Welten. Beide stehen grob für die gleiche Qualifikationsebene – etwa eine Lehrkraft mit zweitem Staatsexamen. Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Zahl, sondern im Status: A13 wird nach Besoldungsrecht ohne Sozialabgaben gezahlt, E13 nach Tarifrecht mit voller Sozialversicherungspflicht. Genau deshalb kann das Netto bei vergleichbarem Brutto deutlich auseinanderlaufen.

So groß ist der Netto-Unterschied wirklich – und wie Du Deine Zahl findest

Jetzt der spannende Teil. Vergleichen wir zwei Lehrkräfte mit derselben Bruttobasis – einmal verbeamtet, einmal angestellt. Die Bruttozahlen liegen nah beieinander, das Netto aber nicht.

Aufschlüsselung der Abzüge vom Bruttogehalt bei verbeamteten und angestellten Lehrkräften

Bei Angestellten knabbern mehr Abzüge am Brutto – Beamte sparen sich einen großen Teil der Sozialabgaben.

Gleiches Brutto, anderes Netto – so rechnest Du es für Dich aus

Bei einer typischen Vollzeitstelle mit vergleichbarem Brutto bleibt der verbeamteten Lehrkraft je nach Steuerklasse und Krankenversicherung spürbar mehr netto als der angestellten Kollegin. Über ein Jahr summiert sich das schnell zu einem deutlichen Unterschied. Angestellte zahlen rund 20% Sozialabgaben (Stand 2026), Beamte keine davon – das erklärt den Netto-Unterschied bei ähnlichem Brutto. Genaue Zahlen hängen stark von Deiner persönlichen Situation ab – deshalb am besten selbst durchrechnen.

Warum Beamte netto vorne liegen

Der Vorsprung kommt aus drei Posten, die bei Beamten wegfallen oder kleiner sind:

  • Rentenversicherung: Angestellte zahlen den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rente (rund 9,3 % des Bruttos, Stand 2026) – Beamte nicht.
  • Arbeitslosenversicherung: entfällt bei Beamten komplett.
  • Krankenversicherung: Beamte sind meist privat versichert, und der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten – das senkt die effektive Belastung gegenüber dem vollen GKV-Beitrag.

Fairerweise gehört die Gegenrechnung dazu: Angestellte bauen über ihre Beiträge einen gesetzlichen Rentenanspruch (und oft eine Zusatzversorgung) auf, Beamte erwerben dafür einen Pensionsanspruch. Der höhere Netto-Betrag jetzt ist also nicht der ganze Vergleich – ein Teil davon ist bei Angestellten schlicht in die Altersvorsorge umgeleitet. Wenn Du Deine konkrete Konstellation durchrechnen willst, hilft der Brutto-Netto-Rechner für angestellte Lehrkräfte (er bildet die volle Sozialversicherung ab und passt damit auf die Angestellten-Seite). Für die Netto-Werte von Beamten nutzt Du besser den Tarif- und Besoldungsrechner, weil dort die Beamten-Logik ohne volle Sozialabgaben hinterlegt ist.

Lehrergehalt in NRW 2026: A12 bis A15 im Überblick

NRW ist 2026 ein besonders interessanter Fall, weil sich hier etwas Grundlegendes ändert. Welche Rolle in welcher Besoldungsgruppe liegt, zeigt diese Übersicht:

Besoldungsgruppe Typische Rolle
A12 Lehrkraft Primar-/Sek-I (Altsystem)
A13 Studienrat / künftiger Standard
A14 Oberstudienrat (Funktionsstelle)
A15 Schulleitung

Die konkreten Monatsbeträge je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ändern sich mit jeder Tarifrunde – wir halten sie deshalb nicht im Text, sondern in der laufend gepflegten Besoldungstabelle NRW (A12 bis A15) aktuell. Einen allgemeinen Überblick gibt die Lehrer-Gehaltsseite; Dein persönliches Netto rechnest Du im Tarif- und Besoldungsrechner aus.

A12/A13: Grund- und Sekundarstufe I

Der große NRW-Punkt 2026: Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die bisher nach A12 bezahlt wurden, werden im Zuge der Reform auf A13 angehoben – das langjährige Ziel „A13 für alle“. Das bedeutet für viele Grundschullehrkräfte spürbar mehr Brutto pro Monat. Nordrhein-Westfalen vollzieht die Anhebung auf A13 ab 1. August 2026; nur noch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland besolden Grundschullehrkräfte regulär nach A12.

A14: Oberstudienrat

A14 ist in NRW an eine Funktionsstelle gebunden – man wird also nicht automatisch befördert, sondern bewirbt sich auf eine entsprechende Stelle (z. B. mit besonderen Aufgaben). Das Monatsbrutto steigt deutlich mit der Erfahrungsstufe; die aktuell gültigen Beträge findest Du in der Besoldungstabelle NRW. Genau danach suchen viele unter Stichworten wie „a14 gehalt nrw lehrer“.

A15: Schulleitung

A15 erreicht in NRW typischerweise die Schulleitung größerer Schulen. Hier kommen zur höheren Grundbesoldung oft weitere Zulagen hinzu. Die exakten Werte je Stufe findest Du ebenfalls in der NRW-Besoldungstabelle.

Angestellte Lehrkräfte in NRW (TV-L)

Angestellte Lehrkräfte in NRW werden nach TV-L bezahlt, meist rund um E13. Das Brutto kann nah an der vergleichbaren A-Gruppe liegen – netto bleibt aber wegen der vollen Sozialabgaben weniger übrig. Wie groß der Abstand in Deinem Fall ist, hängt von Steuerklasse und Krankenversicherung ab; die TV-L-Entgelttabelle liefert die Brutto-Grundlage dafür.

Lehrergehalt in Bayern 2026: A12 bis A15 und die Oberstudienrat-Besonderheit

Bayern hat eine eigene Besoldungstabelle und eine Eigenheit, die es so in den meisten Ländern nicht gibt. Welche Rolle in welcher Besoldungsgruppe liegt, zeigt diese Übersicht:

Besoldungsgruppe Typische Rolle
A12 Lehrkraft (z. B. Grund-/Mittelschule)
A13 Studienrat (Einstieg Gymnasium/Realschule)
A14 Oberstudienrat
A15 Schulleitung / Studiendirektor

Die aktuell gültigen Stufenbeträge (etwa A14 in einer höheren Stufe) findest Du in der laufend gepflegten Besoldungstabelle Bayern mit A14 für Oberstudienräte. Einen Überblick liefert die Lehrer-Gehaltsseite; Dein persönliches Netto rechnest Du im Tarif- und Besoldungsrechner aus.

Studienrat (A13) als Einstieg

An Gymnasien und Realschulen steigen verbeamtete Lehrkräfte in Bayern in der Regel als Studienrat in A13 ein. Mit den Erfahrungsstufen wächst das Brutto über die Jahre deutlich.

Oberstudienrat (A14): in Bayern ein Sonderfall

Hier liegt die bayerische Besonderheit: Der Aufstieg zum Oberstudienrat (A14) ist in Bayern in vielen Fällen beförderungsunabhängig möglich – anders als in den meisten Ländern braucht man dafür nicht zwingend eine freie Funktionsstelle. Das macht A14 für viele bayerische Lehrkräfte realistischer als anderswo. Das Monatsbrutto wächst im Verlauf der Erfahrungsstufen spürbar; die aktuellen Werte stehen in der Besoldungstabelle Bayern, das passende Netto rechnest Du am besten individuell im Tarif- und Besoldungsrechner aus.

Schulleitung (A15)

Die Schulleitung und Funktionen wie Studiendirektor liegen in Bayern bei A15 (an großen Schulen auch darüber). Für die exakten Netto-Beträge gilt auch hier: Status und Steuerklasse entscheiden – der Tarif- und Besoldungsrechner bildet die Beamten-Seite korrekt ab.

NRW vs. Bayern: Wo verdienen Lehrkräfte mehr?

Die naheliegende Frage zum Schluss der Bundesland-Kapitel: Wo lohnt es sich mehr? Die kurze Antwort: Die Unterschiede sind real, aber kleiner als oft gedacht – und sie stecken oft nicht im Grundgehalt.

Direkter Vergleich je Besoldungsgruppe

Den belastbaren Cent-genauen Vergleich je Besoldungsgruppe machst Du am besten direkt an den laufend aktualisierten Tabellen: Besoldungstabelle NRW und Besoldungstabelle Bayern stehen nebeneinander, die Lehrer-Gehaltsseite ordnet das Niveau ein und der Tarif- und Besoldungsrechner liefert das Netto für Deine Steuerklasse.

Bayern liegt beim Grundgehalt oft minimal vorn, aber die wirklich relevanten Unterschiede liegen woanders: in Familienzulagen, der jährlichen Sonderzahlung und der Stufenlaufzeit (wie schnell man die nächste Erfahrungsstufe erreicht). Und ganz wichtig: Diese Werte sind Brutto. Das Netto hängt stark vom Status (verbeamtet/angestellt), der Steuerklasse und der Krankenversicherung ab. Für andere Bundesländer und allgemeine A-Besoldung lohnt der Blick in die Tarif- und Besoldungsübersicht.

Gegenüberstellung der Lehrergehälter in zwei deutschen Bundesländern als Kartengrafik

Beim Grundgehalt liegen NRW und Bayern dicht beieinander – den Unterschied machen oft Zulagen und Stufenlaufzeit.

Welche Rolle bringt welche Besoldungsgruppe? Studienrat, Oberstudienrat, Konrektor, Schulleiter

Hinter den nüchternen A-Nummern stecken konkrete Funktionen. Diese Tabelle hilft Dir, Dich schnell einzuordnen:

Rolle Besoldungsgruppe Kurzbeschreibung
Studienrat A13 Einstieg als verbeamtete Lehrkraft mit zweitem Staatsexamen
Oberstudienrat A14 nächste Stufe; in Bayern oft beförderungsunabhängig, sonst Funktionsstelle
Konrektor A14 (je nach Schulgröße) stellvertretende Schulleitung
Schulleiter A15/A16 Leitung der Schule; Gruppe je nach Schulart und -größe

Studienrat – A13

Der Studienrat ist der klassische Einstieg für verbeamtete Lehrkräfte an weiterführenden Schulen nach dem Referendariat. A13 ist hier die Startgruppe, von der aus es über Erfahrungsstufen und (je nach Land) Funktionsstellen weitergeht.

Oberstudienrat – A14

Der Oberstudienrat ist der erste größere Sprung nach oben. In den meisten Ländern ist dafür eine Funktionsstelle nötig, in Bayern geht der Aufstieg vielfach auch ohne. Genau das macht die Query „oberstudienrat gehalt bayern“ so verbreitet – dort ist A14 für viele erreichbar.

Konrektor – A14

Der Konrektor ist die stellvertretende Schulleitung. Es handelt sich um eine echte Funktionsstelle mit Leitungsaufgaben, die je nach Schulgröße meist nach A14 (an größeren Schulen teils höher) besoldet wird. Wer Richtung Leitung will, nimmt diese Rolle oft als Zwischenschritt zur Schulleitung.

Schulleiter – A15/A16

Die Schulleitung wird je nach Schulart und -größe nach A15 oder A16 besoldet. Hier zählt nicht nur die höhere Besoldungsgruppe, sondern auch der Status: Höhere Gruppe plus Verbeamtung ergeben zusammen das Netto – beides greift ineinander.

Verbeamtet oder angestellt: Vor- und Nachteile abseits des Geldes

Das Netto ist nur eine Seite. Die Statusfrage hat Folgen für Sicherheit, Flexibilität und Lebensplanung. Hier die ehrliche Abwägung – ohne Verkaufston.

Vorteile Verbeamtung

  • Höheres Netto bei gleichem Brutto durch fehlende Sozialabgaben und Beihilfe.
  • Jobsicherheit: Beamte sind faktisch unkündbar.
  • Pension als Altersversorgung statt gesetzlicher Rente.
  • Beihilfe zu Krankheitskosten durch den Dienstherrn.

Nachteile Verbeamtung

  • Mäßigungs- und Loyalitätspflicht: eingeschränkte politische Betätigung, kein Streikrecht.
  • mögliche Versetzung oder Abordnung nach dienstlichem Bedarf.
  • schlechtere Portabilität: ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist aufwendiger, weil jedes Land seine eigene Besoldung und Übernahmeregeln hat.

Für wen sich angestellt lohnt

Angestellt ist sinnvoll – oder schlicht die einzige Option – wenn die Voraussetzungen für die Verbeamtung nicht erfüllt sind (etwa Höchstaltersgrenze oder gesundheitliche Hürden), wenn Du mehr Flexibilität beim Bundesland-Wechsel willst oder bewusst in die gesetzliche Rente statt in die Pension einzahlen möchtest. Auch Quereinsteiger starten häufig zunächst angestellt. Wer ohnehin im Staatsdienst sucht, findet passende Stellen im öffentlichen Dienst in unserer Jobsuche.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient ein verbeamteter Lehrer netto mehr als ein angestellter?

Bei gleichem Brutto bleibt verbeamteten Lehrkräften spürbar mehr netto, weil Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge wegfallen und die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und Bundesland ab. Am besten rechnest Du Deine Konstellation im Brutto-Netto-Rechner (für die Angestellten-Seite) durch.

Was ist der Unterschied zwischen A13 und EG 13 für Lehrer?

A13 ist eine Besoldungsgruppe für verbeamtete Lehrkräfte, E13 (EG 13) eine Entgeltgruppe im TV-L für angestellte Lehrkräfte. Beide stehen für eine ähnliche Qualifikationsebene, aber A13 wird ohne Sozialabgaben gezahlt, E13 mit voller Sozialversicherung. Deshalb fällt das Netto unterschiedlich aus. Die Tarifseite findest Du in der TV-L-Entgelttabelle.

Wann werde ich als Lehrkraft in NRW von A12 auf A13 hochgestuft?

Im Zuge der NRW-Reform 2026 werden Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I von A12 auf A13 angehoben („A13 für alle“). Nordrhein-Westfalen vollzieht die Anhebung auf A13 ab 1. August 2026. Nur noch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland besolden Grundschullehrkräfte regulär nach A12. Die aktuellen Werte stehen in der NRW-Besoldungstabelle.

Was verdient ein Oberstudienrat (A14) in Bayern?

Das Monatsbrutto eines Oberstudienrats in Bayern steigt mit der Erfahrungsstufe deutlich an. Bayerns Besonderheit: A14 ist hier oft beförderungsunabhängig erreichbar. Die genauen, aktuell gültigen Stufenwerte stehen in der Besoldungstabelle Bayern.

Lohnt sich die Verbeamtung als Lehrkraft noch?

Rein finanziell ist die Verbeamtung durch höheres Netto, Pension und Beihilfe weiterhin attraktiv. Dafür gibt es Pflichten (kein Streikrecht, mögliche Versetzung) und weniger Flexibilität beim Bundesland-Wechsel. Ob es sich lohnt, hängt von Deiner Lebenssituation ab – die Abwägung oben hilft bei der Entscheidung.

Fazit: Status entscheidet, nicht nur die Besoldungsgruppe

Die wichtigste Erkenntnis: Bei Lehrkräften macht der Status oft mehr aus als die Besoldungsgruppe. Verbeamtet bedeutet bei gleichem Brutto mehr netto, Sicherheit und Pension; angestellt bedeutet mehr Flexibilität und Einzahlung in die gesetzliche Rente. NRW und Bayern liegen beim Brutto dicht beieinander – die Feinheiten stecken in Zulagen, Stufenlaufzeit und natürlich im Status. Rechne Deine eigene Konstellation durch: mit dem Brutto-Netto-Rechner für die Angestellten-Seite und dem Tarif- und Besoldungsrechner für die Beamten-Seite.

Wenn der nächste Schritt eine konkrete Stelle ist, findest Du aktuelle Stellen für Lehrkräfte und Pädagogen sowie weitere Jobs im öffentlichen Dienst in unserer Jobsuche. Und bevor Du Dich bewirbst, lohnt ein frischer Lebenslauf – passende Lebenslauf-Vorlagen bringen Dich schnell zum fertigen Dokument.

Mehr zum Thema Gehalt liest Du in diesen Ratgebern: die besten Gehaltsrechner-Plattformen 2026 im Vergleich, Gehaltsspanne richtig angeben, Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch und Vergütungsbestandteile richtig bewerten.

Veröffentlicht am 21.06.2026

JJ

Jana, JobJump Redaktion

Leitende Karriereexpertin & JobCoach

Als leitende Karriereexpertin bei JobJump repräsentiert Jana die gebündelte Erfahrung unseres Redaktionsteams aus langjährigen Karriereberatern und HR-Profis. Sie ist maßgeblich an der Entwicklung unserer Inhalte beteiligt, stellt sicher, dass jede Empfehlung praxisnah und wirksam ist und spiegelt die neuesten Trends im Bewerbungs- und Arbeitsmarkt wider. Ihr Fokus liegt darauf, unser Kollektivwissen zugänglich zu machen und Sie auf Ihrem Karriereweg optimal zu unterstützen.

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