Seit dem 1. Januar 2026 gibt es bei der Pendlerpauschale eine spürbare Vereinfachung: Statt der bisherigen Staffelung gilt nun ein einheitlicher Satz von 0,38 € für jeden vollen Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Live-Fassung 2026). In diesem Ratgeber erfährst Du, wie hoch die Pauschale 2026 genau ist, wie Du sie mit einer simplen Formel selbst berechnest und was sie Dir am Ende netto bringt. Wir räumen außerdem mit zwei hartnäckigen Irrtümern auf, die Dich bares Geld kosten können.
Ab 2026 zählt für die Pendlerpauschale jeder Entfernungskilometer gleich – einheitlich mit 38 Cent.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe 2026: 0,38 € pro vollem Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
- Was neu ist: Die alte Staffelung (0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21) ist abgeschafft. Jetzt gilt ein einheitlicher Satz (BMF "Das ändert sich 2026").
- Die Formel: Arbeitstage × einfache Entfernung (volle km) × 0,38 €.
- Nur einfache Strecke: Es zählt nur eine Richtung pro Arbeitstag, nicht Hin- und Rückweg (§ 9 EStG).
- Wer profitiert: Alle, die zur Arbeit pendeln – unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß, Fahrgemeinschaft).
Was ist die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)?
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzug für den Weg zwischen Deiner Wohnung und Deiner ersten Tätigkeitsstätte. Sie gehört zu den Werbungskosten und ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelt.
Pendlerpauschale vs. Entfernungspauschale – derselbe Begriff
"Pendlerpauschale" ist der umgangssprachliche Name, im Gesetz heißt sie Entfernungspauschale. Beide Begriffe meinen exakt dasselbe. Wenn Du also einen "Entfernungspauschale 2026"-Rechner suchst oder eine "Pendlerpauschale 2026"-Anleitung – es geht um genau die gleiche Sache.
Warum es eine Pauschale ist
Der Charme liegt im Wort "Pauschale": Du musst keine Tankquittungen, Tickets oder Reparaturrechnungen sammeln. Pro vollem Entfernungskilometer wird ein fester Betrag anerkannt – egal, ob Du tatsächlich mehr oder weniger ausgegeben hast. Laut finanzamt.nrw.de brauchst Du grundsätzlich auch keine Belege mit der Steuererklärung einreichen; Du solltest sie nur für eventuelle Rückfragen aufbewahren.
Pendlerpauschale 2026: Was hat sich geändert?
Die zentrale Neuerung 2026: Die Entfernungspauschale wurde vereinheitlicht. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat (bundesrat.de); in Kraft ist die Regel seit dem 1. Januar 2026 (BMF).
38 Cent ab dem ersten Kilometer – das Stufenmodell ist abgeschafft
Bis Ende 2025 galt eine Staffelung: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 entfällt diese Unterscheidung. Es gilt einheitlich 0,38 € für jeden vollen Kilometer ab km 1 (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Live-Fassung 2026). Vor allem Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen profitieren davon.
Vergleich 2025 vs. 2026
| Entfernungskilometer | Bis 2025 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| km 1 bis 20 | 0,30 € pro km | 0,38 € pro km |
| ab km 21 | 0,38 € pro km | 0,38 € pro km |
Quelle: BMF "Das ändert sich 2026" sowie § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Live-Fassung 2026).
Gilt die neue Regel dauerhaft?
Ja. Anders als bei früheren befristeten Erhöhungen ist der einheitliche Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer im Gesetzeswortlaut von § 9 EStG verankert (Stand 2026). Auch die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 entfristet und gilt damit dauerhaft weiter (BMF "Das ändert sich 2026").
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Formel: einfache Entfernung × 0,38 € × Arbeitstage
Die Grundformel ist denkbar einfach:
Arbeitstage × einfache Entfernung (volle km) × 0,38 € = Pendlerpauschale
Diese Formel bildet den Regelfall ab. Zwei Sonderfälle musst Du im Hinterkopf behalten: den allgemeinen Höchstbetrag von 4.500 € (gilt aber nicht für Autofahrer, dazu unten mehr) und die Sonderregel für öffentliche Verkehrsmittel.
Nur die einfache Strecke zählt – nicht Hin- und Rückweg
Ein weit verbreiteter Fehler im Netz: Manche Anleitungen multiplizieren die Strecke mit 2, um Hin- und Rückweg abzubilden. Das ist falsch. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – also eine Richtung pro Arbeitstag (§ 9 EStG; finanzamt.nrw.de: "nur Hin- oder Rückfahrt, nicht die vollständige Hin- und Rückfahrt"). Wer hier verdoppelt, gibt eine zu hohe Pauschale an.
Kürzeste Straßenverbindung – und wann eine längere zählt
Maßgebend ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darfst Du nur dann zugrunde legen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Du sie regelmäßig benutzt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Wichtig außerdem: Es zählen nur volle Kilometer; angefangene Kilometer bleiben unberücksichtigt, es wird also abgerundet (finanzamt.nrw.de: "ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt").
Pendlerpauschale berechnen – Beispiele zum Nachrechnen
Beispiel 1: 19 km Arbeitsweg, 220 Tage
Du fährst an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit, der einfache Weg beträgt 19 km:
220 × 19 km × 0,38 € = 1.588,40 €
Beispiel 2: 25 km Arbeitsweg, 220 Tage
Gleiche Tagezahl, aber 25 km einfache Entfernung:
220 × 25 km × 0,38 € = 2.090,00 €
Beispiel 3: langer Weg (110 km) und der Höchstbetrag
Bei sehr langen Arbeitswegen wird es spannend. Angenommen, Du fährst an 230 Tagen 110 km einfach:
230 × 110 km × 0,38 € = 9.614,00 €
Was Du davon absetzen darfst, hängt vom Verkehrsmittel ab:
- Eigener Pkw: Der volle Betrag von 9.614,00 € ist absetzbar – kein 4.500-€-Deckel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
- ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß oder als Mitfahrer: hier greift der allgemeine Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr.
Wie viele Arbeitstage darfst Du ansetzen?
Faustregel 220–230 Tage und was Du abziehst
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahl an Arbeitstagen. Maßgeblich sind Deine tatsächlichen Fahrt-Tage. In der Verwaltungspraxis hat sich bei einer 5-Tage-Woche eine Faustregel von rund 220 bis 230 anerkannten Tagen pro Jahr eingespielt (finanzamt.nrw.de, finanztip.de). Von Deiner theoretischen Maximalzahl ziehst Du ab:
- Urlaubstage
- Krankheitstage
- Homeoffice-Tage (an denen Du nicht zur Tätigkeitsstätte gefahren bist)
Betrachte die 220–230 Tage also als Orientierung, nicht als feste Rechtsregel. Wer mehr Tage ansetzt, sollte sie plausibel belegen können.
Pendlerpauschale und Homeoffice
Pro Tag entweder Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale
Grundsätzlich gilt: Für einen einzelnen Tag kannst Du entweder die Pendlerpauschale oder die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Bist Du an einem Tag in die Tätigkeitsstätte gefahren, zählt die Pendlerpauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Ausnahme: Wer am Tätigkeitsort dauerhaft keinen eigenen Arbeitsplatz hat – das amtliche Lohnsteuer-Handbuch LStH 2026 (Anhang 19) nennt als Beispiel Lehrkräfte, die zu Hause Unterricht vorbereiten – darf am selben Tag beides ansetzen: die Entfernungspauschale für die Fahrt und die Tagespauschale für die Arbeit zu Hause.
Suchst Du gezielt nach Stellen mit Heimarbeit? Dann hilft Dir unsere Übersicht Homeoffice-Jobs mit klarer Anfahrtsregelung finden. Worauf Du dabei achten solltest, erklärt unser Ratgeber Seriöse Homeoffice-Jobs erkennen und finden.
Homeoffice-Pauschale 2026 (6 € pro Tag, max. 1.260 €)
Die Homeoffice-Pauschale (auch Tagespauschale) beträgt 2026 unverändert 6 € pro Homeoffice-Tag, höchstens jedoch 1.260 € im Jahr – das entspricht maximal 210 Tagen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, Live-Fassung; LStH 2026 Anhang 19).
Gilt die Pendlerpauschale für alle Verkehrsmittel?
Auto, Fahrrad, zu Fuß, ÖPNV, Fahrgemeinschaft
Die Pauschale ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig. Du bekommst die 0,38 € pro km, egal ob Du mit dem Auto, dem Fahrrad, dem E-Bike, zu Fuß, mit Bus und Bahn oder in einer Fahrgemeinschaft unterwegs bist (§ 9 EStG; finanzamt.nrw.de). Zwei Ausnahmen gibt es: Flugstrecken und steuerfreie Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber sind von der Entfernungspauschale ausgenommen.
Der Höchstbetrag von 4.500 € – wann er gilt und wann nicht
Hier lauert der zweite große SERP-Irrtum. Der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr ist die allgemeine Obergrenze – er gilt für praktisch alle Wege, außer wenn Du einen eigenen oder Dir zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. In diesem Fall darf laut Gesetz ausdrücklich ein höherer Betrag angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Live-Fassung: "höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag … ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt").
Kurz: Wer mit dem eigenen Pkw fährt, kennt beim Absetzen kein 4.500-€-Limit. Für alle anderen Verkehrsmittel ist bei 4.500 € Schluss.
Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächliche Kosten statt Pauschale
Nutzt Du Bus und Bahn und sind Deine tatsächlichen Ticketkosten höher als die für das Jahr insgesamt abziehbare Entfernungspauschale, darfst Du die höheren tatsächlichen Aufwendungen ansetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 / Abs. 2 EStG). Diese tatsächlichen ÖPNV-Kosten können sogar die 4.500 € übersteigen.
Sonderfälle: doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Für die Familienheimfahrten gilt ebenfalls 0,38 € pro vollem Entfernungskilometer (ab 2026 ab dem ersten km), und zwar für eine Heimfahrt pro Woche – hier greift kein 4.500-€-Höchstbetrag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Die Kosten der Zweitwohnung im Inland sind mit maximal 1.000 € pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Was bringt die Pendlerpauschale netto? (Steuerersparnis)
Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen, nicht direkt die Steuer
Wichtig zu verstehen: Die Pendlerpauschale ist kein Betrag, den Du eins zu eins zurückbekommst. Als Werbungskosten senkt sie Dein zu versteuerndes Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis entspricht ungefähr dem abzugsfähigen Betrag multipliziert mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz (Eingangssatz 14 %, Spitzensatz 42 %, sogenannte Reichensteuer 45 %; § 32a EStG). Wer also 38 % Grenzsteuersatz hat, spart aus 1.000 € Pendlerpauschale grob 380 €.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – die Schwelle
Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr ab (§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG, Stand 2026). Steuerlich wirken sich Deine Werbungskosten – also auch die Pendlerpauschale – erst aus, soweit sie diese 1.230 € übersteigen. Bei einem mittleren Arbeitsweg ist diese Schwelle aber schnell geknackt: In Beispiel 1 oben (1.588,40 €) liegst Du bereits darüber.
Beispielrechnung Netto-Effekt mit dem Brutto-Netto-Rechner
Damit Du Dein laufendes Einkommen einordnen kannst, hilft Dir unser Brutto-Netto-Rechner: laufendes Monats- und Jahresnetto berechnen. Wichtig: Der Rechner zeigt Dein laufendes Monats- und Jahresnetto inklusive aller Sozialversicherungsbeiträge. Die Pendlerpauschale berechnet er nicht – sie wirkt erst über Deine Steuererklärung als nachträgliche Rückerstattung. Merke: Brutto-Netto = laufendes Einkommen, Pendlerpauschale = nachträgliche Steuerersparnis (≈ Betrag × Grenzsteuersatz).
Tipp für Tarifbeschäftigte: Wie sich Dein Brutto im öffentlichen Dienst zusammensetzt, zeigen unsere Tarifgehälter und Entgelttabellen im öffentlichen Dienst. Einen breiten Überblick über Verdienste nach Beruf findest Du auf unserer Seite zu Gehaltsdaten und Gehaltsvergleich nach Beruf.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener (ab dem 21. km)
Wer so wenig verdient, dass er keine oder kaum Steuern zahlt, kann von der Pendlerpauschale steuerlich nicht profitieren. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie (§ 101 EStG). Sie beträgt 14 % der Bemessungsgrundlage, also der erhöhten Entfernungspauschale, und richtet sich an Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Zwei Dinge sind entscheidend:
- Die Mobilitätsprämie gibt es nur ab dem 21. Entfernungskilometer – anders als die Pendlerpauschale, die ab dem ersten Kilometer zählt (§ 101 EStG). Diese beiden Werte werden oft verwechselt.
- Sie wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 entfristet und gilt damit dauerhaft weiter (BMF "Das ändert sich 2026").
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammenveranlagte Verheiratete (BMF "Das ändert sich 2026"; § 32a EStG, Stand 2026).
Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen (Anlage N)
Du trägst die Pendlerpauschale in der Anlage N Deiner Steuererklärung ein – in den Werbungskosten-Zeilen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (amtliche ELSTER-Anleitung zur Anlage N). Dafür gibst Du an:
- die einfache Entfernung in vollen Kilometern,
- die Anzahl Deiner Arbeitstage mit Fahrt zur Tätigkeitsstätte,
- sowie das genutzte Verkehrsmittel.
Belege musst Du grundsätzlich nicht mit einreichen; das Finanzamt fragt bei Bedarf nach (finanzamt.nrw.de).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026 pro Kilometer?
2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 € pro vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ist abgeschafft.
Zählt die Pendlerpauschale für Hin- und Rückweg?
Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, also eine Richtung pro Arbeitstag – nicht Hin- und Rückweg (§ 9 EStG). Die Strecke mit 2 zu multiplizieren ist ein häufiger Fehler.
Gilt der 4.500-€-Höchstbetrag auch für Autofahrer?
Nein. Bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw darf laut Gesetz ein höherer Betrag als 4.500 € angesetzt werden – es gibt also kein Limit (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Der Deckel von 4.500 € gilt für alle anderen Verkehrsmittel wie ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß oder als Mitfahrer.
Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?
Es gibt keine gesetzlich fixierte Zahl. Maßgeblich sind Deine tatsächlichen Fahrt-Tage. Als Verwaltungspraxis-Faustregel gelten bei einer 5-Tage-Woche rund 220 bis 230 Tage pro Jahr, abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice (finanzamt.nrw.de, finanztip.de).
Kann ich an einem Tag Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale ansetzen?
Grundsätzlich nein – pro Tag gilt entweder die eine oder die andere Pauschale. Ausnahme: Wer am Tätigkeitsort dauerhaft keinen eigenen Arbeitsplatz hat (Beispiel laut LStH 2026: Lehrkräfte), darf am selben Tag sowohl die Entfernungspauschale als auch die Tagespauschale ansetzen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Bekomme ich die Pendlerpauschale auch ohne Auto?
Ja. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig und gilt auch für ÖPNV, Fahrrad, E-Bike, zu Fuß und Fahrgemeinschaften (§ 9 EStG). Ausgenommen sind nur Flugstrecken und steuerfreie Sammelbeförderung. Bei Bus und Bahn kannst Du zudem höhere tatsächliche Ticketkosten ansetzen.
Fazit
Die wichtigste Entscheidung ab 2026: Rechne mit dem einheitlichen Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, setze nur die einfache Strecke an und denke daran, dass der 4.500-€-Deckel nicht für Autofahrer gilt. Schon bei mittleren Arbeitswegen übersteigt die Pauschale den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und senkt damit Deine Steuerlast spürbar. Wie viel von Deinem Brutto am Ende monatlich übrig bleibt, rechnest Du am schnellsten mit unserem Brutto-Netto-Rechner aus.