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Erfahrungsstufen im TVöD: Wann steigst du auf?
Gehalt10 Min. Lesezeit
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Erfahrungsstufen im TVöD: Wann steigst du auf?

Du arbeitest im öffentlichen Dienst, schaust auf deine Gehaltsabrechnung und fragst dich: Wann kommt eigentlich mehr Geld – und warum verdient der Kollege im selben Job ein bisschen mehr als Du? Die Antwort steckt fast immer in einer einzigen Zeile: deiner Stufe. Im öffentlichen Dienst hängt dein Gehalt nicht nur an der Tätigkeit, sondern auch daran, wie viel Berufserfahrung Du gesammelt hast. Genau das bilden die Erfahrungsstufen ab.

Das Problem: Kaum jemand erklärt verständlich, wann der nächste Sprung kommt. Und es kommt noch eine Verwechslung dazu, die fast alle umtreibt: Tarifbeschäftigte (TVöD) und Beamte (Besoldung) folgen unterschiedlichen Regeln – sehen aber von außen ähnlich aus. In diesem Artikel klären wir beides sauber.

Du lernst:

  • Wie lange die Stufenlaufzeit von Stufe 1 bis Stufe 6 im TVöD wirklich dauert.
  • Warum der Aufstieg automatisch passiert – ohne Antrag und ohne Leistungsbeurteilung.
  • Welche Stufe Du bei einer Neueinstellung bekommst und wie Du Berufserfahrung anrechnen lässt.
  • Was bei Elternzeit, Höhergruppierung und Arbeitgeberwechsel mit deiner Stufe passiert.
  • Wie sich die Erfahrungsstufen im TVöD von den Besoldungsstufen der Beamten unterscheiden.

Illustration einer aufsteigenden Treppe mit sechs Stufen als Sinnbild für die Erfahrungsstufen im öffentlichen Dienst

Sechs Stufen, ein klarer Weg nach oben: Im TVöD steigt dein Gehalt mit deiner Erfahrung.

Entgeltgruppe vs. Stufe – das wird ständig verwechselt

Bevor wir loslegen, die wichtigste Unterscheidung deines Gehalts: Die Entgeltgruppe (im TVöD) bzw. die Besoldungsgruppe (bei Beamten) richtet sich nach deiner Tätigkeit – also danach, was Du machst und wie anspruchsvoll die Aufgabe ist. Die Stufe dagegen richtet sich nach deiner Berufserfahrung. Zwei Menschen in derselben Entgeltgruppe können also unterschiedlich viel verdienen, einfach weil der eine länger dabei ist und in einer höheren Stufe steht.

Merke Dir: Die Entgeltgruppe sagt was Du tust, die Stufe sagt wie lange schon. In diesem Artikel geht es vor allem um die Stufe.

Kurze Zusammenfassung: Stufenlaufzeit im TVöD auf einen Blick

Wenn Du nur eine Sache mitnimmst, dann diese Tabelle. Sie zeigt, wie lange Du in jeder Stufe verbleibst, bevor Du automatisch in die nächste aufsteigst.

Aufstieg Verweildauer in der Stufe Erfahrung gesamt
Stufe 1 → 2 nach 1 Jahr 1 Jahr
Stufe 2 → 3 nach 2 Jahren 3 Jahre
Stufe 3 → 4 nach 3 Jahren 6 Jahre
Stufe 4 → 5 nach 4 Jahren 10 Jahre
Stufe 5 → 6 nach 5 Jahren 15 Jahre

Merksatz: Von Stufe 1 bis zur Endstufe 6 vergehen in der Regel rund 15 Jahre. Und das Beste daran: Der Aufstieg läuft automatisch – Du musst keinen Antrag stellen, und es gibt keine Leistungsbeurteilung als Voraussetzung. Du sammelst Erfahrung, der Stichtag kommt, das Gehalt steigt.

Wie viel Euro das konkret in deiner Entgeltgruppe ausmacht, kannst Du direkt nachrechnen: Im TVöD-Rechner berechnest Du dein Gehalt pro Stufe – einfach Entgeltgruppe und Stufe wählen.

Die Stufenlaufzeit-Tabelle (Stufe 1 bis 6)

Wichtig: Die Laufzeiten werden von Stufe zu Stufe länger. Am Anfang geht es schnell – nach nur einem Jahr steigst Du von Stufe 1 in Stufe 2. Danach wird der Abstand zwischen den Sprüngen größer, bis Du in der Endstufe 6 angekommen bist. Die genauen Beträge je Stufe findest Du immer in der aktuellen TVöD-VKA Entgelttabelle 2026 mit allen Stufen.

Was sind Erfahrungsstufen im TVöD eigentlich?

Erfahrungsstufen bilden ab, wie viel Berufserfahrung Du innerhalb deiner Entgeltgruppe gesammelt hast. Innerhalb einer Gruppe steigt dein Gehalt von Stufe zu Stufe spürbar an – ohne dass sich an deiner Tätigkeit etwas ändern muss. Es ist also ein eingebauter, planbarer Gehaltszuwachs für Treue und wachsende Routine.

Stufe 1 ist die Einstiegsstufe, Stufe 6 die Endstufe. Höher geht es über die Stufe nicht mehr – wer mehr verdienen will, braucht dann eine Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Einen guten Überblick über die Struktur der Entgeltgruppen und Stufen bekommst Du auf der Seite zu den Entgelttabellen und Stufen im TVöD Bund.

Rechtsgrundlage: §16 und §17 TVöD

Die Regeln stehen schwarz auf weiß im Tarifvertrag: §16 TVöD regelt die Stufenzuordnung bei der Einstellung, §17 TVöD regelt den Stufenaufstieg und die Laufzeiten. Du musst diese Paragrafen nicht auswendig kennen, aber es hilft zu wissen, dass deine Stufe kein Gefälligkeitsthema ist, sondern ein tariflicher Anspruch mit klaren Regeln.

Stufe 1 als Eingangsstufe, Stufe 6 als Endstufe

Früher richtete sich das Gehalt im öffentlichen Dienst stark nach dem Lebensalter (das alte Lebensaltersprinzip im BAT). Das ist Geschichte. Heute zählt Erfahrung, nicht Alter. Ob Du mit 25 oder mit 45 in den öffentlichen Dienst einsteigst, ist für die Stufe zunächst egal – entscheidend ist die einschlägige Berufserfahrung, die Du mitbringst.

Raster aus Entgeltgruppen und sechs Stufen, das den steigenden Gehaltsverlauf im TVöD veranschaulicht

Die Entgeltgruppe bestimmt die Zeile, die Stufe die Spalte – zusammen ergeben sie dein Gehalt.

Stufenaufstieg: Wann genau steigst du auf?

Der Stufenaufstieg passiert immer zum Stichtag, an dem deine Verweildauer in der aktuellen Stufe erreicht ist. Ein einfaches Beispiel: Du steigst zum 1. März in Stufe 1 ein. Nach einem Jahr ununterbrochener Tätigkeit, also zum 1. März des Folgejahres, rückst Du automatisch in Stufe 2 auf. Von dort dauert es zwei Jahre bis Stufe 3, dann drei Jahre bis Stufe 4 und so weiter.

Die Laufzeiten Schritt für Schritt

So rechnest Du dir deinen nächsten Sprung selbst aus: Einstellungsdatum + Verweildauer der aktuellen Stufe = Datum des nächsten Aufstiegs. Entscheidend ist der Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit: Die Laufzeit läuft nur, solange Du tatsächlich in deinem Job bei demselben Arbeitgeber tätig bist. Längere Unterbrechungen ohne Arbeitsleistung können die Uhr anhalten – dazu gleich mehr im Abschnitt zu den Sonderfällen.

Automatischer Aufstieg ohne Antrag

Das ist der große Unterschied zu vielen Gehaltsmodellen in der Privatwirtschaft: Du musst nicht verhandeln, nicht bitten und keine Leistungsbeurteilung bestehen, um aufzusteigen. Der Aufstieg kommt von selbst. Es gibt allerdings eine Sonderregel: Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit verkürzen. Das ist aber eine Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch – verlass Dich also nicht darauf, sondern sieh es als möglichen Bonus.

Welche Stufe bekommst du bei der Einstellung?

Die spannendste Frage für alle, die neu einsteigen oder wechseln: Mit welcher Stufe starte ich? Die Grundregel nach §16 TVöD lautet:

  • Ohne einschlägige Berufserfahrung: in der Regel Stufe 1.
  • Mit mindestens 1 Jahr einschlägiger Erfahrung: Stufe 2.
  • Mit mindestens 3 Jahren einschlägiger Erfahrung: Stufe 3.

Das kann am Monatsende einen echten Unterschied machen – deshalb lohnt es sich, das Thema bei der Einstellung aktiv anzusprechen.

Einschlägige Berufserfahrung anrechnen

Einschlägige Erfahrung ist Erfahrung in genau der Tätigkeit, für die Du eingestellt wirst – also fachlich passend. Bringst Du sie mit, hast Du einen Rechtsanspruch auf die entsprechende Stufenzuordnung (BAG, 15.10.2021 – 6 AZR 268/20). Damit das klappt, musst Du diese Erfahrung sauber belegen. Genau hier entscheidet ein gut strukturierter Lebenslauf mit klaren Tätigkeitsbeschreibungen und Zeiträumen. Wenn Du deinen Werdegang professionell aufbereiten willst, helfen Dir die Lebenslauf-Vorlagen – oder Du erstellst deinen Lebenslauf direkt im Lebenslauf-Generator.

Förderliche Zeiten – Verhandlungsspielraum nutzen

Förderliche Zeiten sind Erfahrungen, die zwar nicht exakt einschlägig, aber für die neue Tätigkeit nützlich sind. Deren Anrechnung liegt im Ermessen des Arbeitgebers – es gibt also keinen Automatismus, aber durchaus Verhandlungsspielraum. Die Stufenfestsetzung ist damit ein echtes Verhandlungsthema beim Einstieg. Komm gut vorbereitet ins Gespräch, mit Nachweisen in der Hand, und frag konkret, welche Vorerfahrung anerkannt werden kann.

Sonderfälle, die deinen Aufstieg verändern

Die Grundregel ist einfach – aber das Leben hält Ausnahmen bereit. Diese vier Sonderfälle googeln die meisten Leser, weil sie bares Geld bedeuten können.

Verzweigter Weg mit Pausen- und Umleitungssymbolen als Sinnbild für Sonderfälle beim Stufenaufstieg

Elternzeit, Höhergruppierung, Wechsel: Manche Ereignisse halten die Stufenuhr an oder setzen sie zurück.

Elternzeit, Pflegezeit und lange Krankheit

Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung – also klassischerweise Elternzeit, Pflegezeit oder eine sehr lange Erkrankung – zählen für die Stufenlaufzeit grundsätzlich nicht mit. Die Uhr für deinen nächsten Aufstieg pausiert in dieser Phase und läuft danach weiter. Verlierst Du dadurch deine bereits erreichte Stufe? Nein – die behältst Du. Es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt des nächsten Aufstiegs nach hinten. Diese Linie wurde durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27.01.2011 – 6 AZR 526/09) bestätigt. Die genauen Grenzen, ab wann eine Unterbrechung als zu lang gilt, hängen vom Einzelfall ab – im Zweifel lohnt eine Nachfrage bei der Personalstelle.

Höhergruppierung: Achtung, Stufe kann zurückfallen

Klingt paradox, ist aber ein bekannter Stolperstein: Eine Höhergruppierung – also der Sprung in eine höhere Entgeltgruppe – ist zwar fast immer ein Gehaltsplus, kann aber deine Stufenlaufzeit durcheinanderbringen. In der neuen Entgeltgruppe wirst Du stufenmäßig neu zugeordnet, und die Laufzeit, die Du dir bis zum nächsten Stufenaufstieg schon erarbeitet hattest, kann dabei teilweise verloren gehen. Wie genau das ausfällt, ist Gegenstand aktueller Rechtsprechung; die Details und ob im Einzelfall eine ältere oder neuere Regel greift, solltest Du dir von der Personalabteilung vorrechnen lassen, bevor Du eine Höhergruppierung als reines Plus verbuchst.

Arbeitgeberwechsel: Stufe mitnehmen?

Wechselst Du innerhalb des öffentlichen Dienstes – etwa von einer Kommune zu einer anderen oder vom Land zum Bund – kann deine Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Automatisch ist das aber nicht, gerade nicht ohne nahtlosen Übergang. Sprich die Stufenmitnahme deshalb aktiv an und lass dir die Anrechnung schriftlich bestätigen. Kommst Du dagegen aus der Privatwirtschaft, gibt es meist keine pauschale Anrechnung – es sei denn, deine Erfahrung ist einschlägig oder förderlich, dann greifen wieder die Regeln aus dem vorigen Abschnitt.

Und die Beamten? Besoldungs- und Erfahrungsstufen im Vergleich

Jetzt zur großen Verwechslung. Beamte werden nicht nach dem TVöD bezahlt, sondern nach einem Besoldungsgesetz. Das Prinzip ähnelt dem TVöD – auch hier steigt das Grundgehalt mit Erfahrungsstufen – aber die Regeln und die Tabellen sind andere.

Grundgehalt nach Erfahrungszeiten

Beamte erhalten ein Grundgehalt, das in Besoldungsstufen (oft Erfahrungsstufen genannt) gegliedert ist. Auch hier gilt: mehr Erfahrung, höhere Stufe, mehr Gehalt. Die konkreten Beträge und Stufen findest Du in den jeweiligen Besoldungstabellen – beim Bund zum Beispiel in der Übersicht zur Besoldungstabelle und den Erfahrungsstufen der Beamten beim Bund.

Aufstieg alle zwei bis vier Jahre

Anders als beim TVöD läuft der Aufstieg in der Besoldung nicht in derselben festen 1-2-3-4-5-Staffelung. In der Regel rückst Du als Beamtin oder Beamter alle zwei bis vier Jahre eine Erfahrungsstufe weiter, sofern deine Leistung den Anforderungen entspricht. Bei festgestellten Leistungsmängeln kann der Aufstieg pausieren und später nachgeholt werden – ein Mechanismus, den es im TVöD so nicht gibt. Die wichtigste Abgrenzung zum Merken: Tarifbeschäftigte folgen dem TVöD, Beamte dem jeweiligen Besoldungsgesetz von Bund oder Land. Genau deshalb existieren so viele verschiedene Tabellen – ein Blick in die Übersicht über alle Tarifverträge im öffentlichen Dienst zeigt die ganze Bandbreite.

Was bedeutet das konkret für dein Gehalt?

Die ehrliche Antwort vorweg: feste Euro-Beträge zu nennen, wäre unseriös, weil sie sich mit jeder Tarifrunde ändern und je nach Entgeltgruppe stark unterschiedlich ausfallen. Aber die Größenordnung lässt sich gut einordnen.

Stufensprünge in Euro

Die ersten Stufensprünge (Stufe 1 → 2 → 3) fallen oft am deutlichsten aus, weil die Tabelle die schnelle Einarbeitung honoriert. Spätere Sprünge sind in Prozent meist etwas kleiner, kommen dafür aber zu einem ohnehin höheren Grundgehalt hinzu. Den exakten Betrag für deine Kombination aus Entgeltgruppe und Stufe liest Du am besten direkt aus der aktuellen TVöD-VKA Entgelttabelle 2026 mit allen Stufen ab.

Ein Beispiel aus der TVöD-VKA (gültig ab 01.05.2026): In E10 liegt Stufe 1 bei rund 4.125 € und Stufe 6 bei rund 5.753 € im Monat – das sind rund 1.600 € oder gut 39% mehr, allein durch Erfahrungszeit in derselben Gruppe.

So viel bleibt davon netto (Beispiel E10, anpassbar):

Dein Gehalt jetzt ausrechnen

Brutto ist die eine Sache – was am Ende auf dem Konto landet, die andere. Sobald Du deinen Bruttowert für deine Stufe kennst, kannst Du im Brutto-Netto-Rechner vom Brutto in deiner Stufe zum Netto rechnen und so deine Steuern und Sozialabgaben einplanen. Tipp: Behandle den Stufenaufstieg als planbaren Gehaltszuwachs und nimm ihn in deine Finanzplanung auf – Du weißt ja jetzt ziemlich genau, wann der nächste Sprung fällig ist.

Häufig gestellte Fragen zu TVöD-Stufen und Besoldung

Wie lange dauert es von Stufe 1 bis Stufe 6 im TVöD?

In der Regel rund 15 Jahre: 1 Jahr bis Stufe 2, dann 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur Endstufe 6. Vorausgesetzt, Du bist durchgehend tätig und es greift kein Sonderfall wie eine längere Unterbrechung.

Steige ich im TVöD automatisch in der Stufe auf?

Ja. Der Stufenaufstieg läuft automatisch zum jeweiligen Stichtag – ohne Antrag und ohne Leistungsbeurteilung als Voraussetzung. Eine Verkürzung bei herausragenden Leistungen ist möglich, aber eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers.

Welche Stufe bekomme ich bei der Einstellung im öffentlichen Dienst?

Ohne einschlägige Erfahrung meist Stufe 1. Ab einem Jahr einschlägiger Erfahrung Stufe 2, ab drei Jahren Stufe 3. Einschlägige Erfahrung ist ein Rechtsanspruch, förderliche Zeiten liegen im Ermessen des Arbeitgebers – und sind verhandelbar.

Pausiert die Stufenlaufzeit während der Elternzeit?

Ja. Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung wie Elternzeit oder Pflegezeit zählen für die Laufzeit grundsätzlich nicht mit. Deine bereits erreichte Stufe behältst Du, der nächste Aufstieg verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Kann ich meine TVöD-Stufe zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Beim Wechsel zwischen öffentlichen Arbeitgebern ist eine ganze oder teilweise Übernahme der Stufe möglich, aber nicht automatisch. Sprich sie aktiv an und lass dir die Anrechnung bestätigen. Aus der Privatwirtschaft erfolgt meist keine Anrechnung, außer die Erfahrung ist einschlägig oder förderlich.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD-Erfahrungsstufen und der Besoldung der Beamten?

Tarifbeschäftigte werden nach dem TVöD bezahlt, Beamte nach einem Besoldungsgesetz. Das Prinzip steigender Erfahrungsstufen ist ähnlich, die Laufzeiten und Tabellen unterscheiden sich aber: Bei Beamten geht es typischerweise alle zwei bis vier Jahre eine Stufe weiter, und bei Leistungsmängeln kann der Aufstieg pausieren.

Passende Stellen und Tools im öffentlichen Dienst

Stufenwissen ist die halbe Miete – die andere Hälfte ist der richtige Job und ein Lebenslauf, der deine Erfahrung sichtbar macht.

Jobs im öffentlichen Dienst finden

Wenn Du in den öffentlichen Dienst einsteigen oder dich verändern willst, findest Du hier die aktuellen Stellen im öffentlichen Dienst. Achte schon in der Ausschreibung auf die genannte Entgeltgruppe – sie sagt dir zusammen mit deiner künftigen Stufe ziemlich genau, was Du verdienen wirst.

Gehalt und Lebenslauf vorbereiten

Rechne deine konkrete Stufe im TVöD-Rechner pro Stufe durch, vergleiche die Beträge in den Entgelttabellen und bereite deinen Werdegang sauber auf. Denn je besser Du deine einschlägige Berufserfahrung im Lebenslauf belegst, desto höher kannst Du beim Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst eingestuft werden. Stufenwissen plus ein überzeugender Lebenslauf – mit den Lebenslauf-Vorlagen – verschaffen dir die bestmögliche Ausgangsposition.

Du willst noch tiefer ins Thema Gehalt? Dann schau dir an, wie Du deine Gehaltsspanne realistisch einordnen kannst, wie variable Vergütung neben dem Festgehalt funktioniert, wie Berufserfahrung und Zeiten angerechnet werden und welche Gehaltsrechner-Plattformen 2026 im Vergleich am besten abschneiden.

Veröffentlicht am 21.06.2026

JJ

Jana, JobJump Redaktion

Leitende Karriereexpertin & JobCoach

Als leitende Karriereexpertin bei JobJump repräsentiert Jana die gebündelte Erfahrung unseres Redaktionsteams aus langjährigen Karriereberatern und HR-Profis. Sie ist maßgeblich an der Entwicklung unserer Inhalte beteiligt, stellt sicher, dass jede Empfehlung praxisnah und wirksam ist und spiegelt die neuesten Trends im Bewerbungs- und Arbeitsmarkt wider. Ihr Fokus liegt darauf, unser Kollektivwissen zugänglich zu machen und Sie auf Ihrem Karriereweg optimal zu unterstützen.

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