✕Die § 43 IfSG-Belehrung wird vergessen oder versteckt. Sie ist gesetzliche Pflicht – fehlt der Hinweis, wirkt die Bewerbung unvollständig. Setze sie sichtbar in den Zertifikatsbereich.
✕Der Lebenslauf wird mit erfundenen Soft Skills wie 'Teamfähigkeit' und 'Motivation' gefüllt. Eine Küchenleitung erkennt Floskeln sofort. Belege stattdessen mit konkreten Aufgaben und Mengen, dass Du in einer echten Küche funktionierst.
✕Es fehlt die Angabe, in welchem Küchentyp Du gearbeitet hast. Großküche, Klinik, Kantine oder Restaurant erfordern völlig unterschiedliche Routinen – ohne diese Info kann der Betrieb Deine Erfahrung nicht einordnen.
✕Schichtbereitschaft und Verfügbarkeit werden nicht genannt. Gerade in der Gemeinschaftsverpflegung sind Früh-, Spät- und Wochenenddienste der Normalfall. Wer das offen kommuniziert, kommt schneller zum Probearbeiten.
✕Der Lebenslauf ist zu lang und unübersichtlich. Für eine Hilfskraftstelle reicht eine Seite. Lange Fließtexte schrecken ab – nutze knappe, mit Verben beginnende Stichpunkte.
✕Technische Geräte und Verfahren werden weggelassen. Wer Cook-&-Chill, Konvektomat oder Bandspülmaschine bedienen kann, sollte das nennen, weil es Einarbeitungszeit spart und Dich von völlig ungelernten Kräften abhebt.