✕Nur «Backhilfe» oder «Helfertätigkeiten» schreiben – nenne stattdessen konkret: Teig portionieren, Brötchen formen, Öfen beschicken, Ware verpacken.
✕Das Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 42 IfSG) nicht erwähnen – es ist gesetzliche Pflicht in der Lebensmittelbranche und sollte im Lebenslauf sichtbar sein.
✕Keine Mengen oder Leistungszahlen angeben – auch einfache Tätigkeiten lassen sich mit «800 Brote pro Schicht verpackt» oder «6 Stikkenöfen bestellt» quantifizieren.
✕Zeitarbeitseinsätze nur mit dem Namen der Zeitarbeitsfirma auflisten – nenne immer auch den Einsatzbetrieb und die konkreten Tätigkeiten in der Bäckerei.
✕Nachtschichtbereitschaft nicht erwähnen – die Arbeitszeiten in Bäckereien sind unüblich (Start 2–4 Uhr), und deine Bereitschaft dazu ist für Arbeitgeber ein entscheidendes Kriterium.