✕Nur «Helfertätigkeiten» oder «Produktionsarbeit» schreiben – nenne stattdessen konkret: Flaschen auflegen, Abfüllanlage überwachen, Etiketten prüfen, Paletten sichern, CIP-Reinigung.
✕Das Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 42 IfSG) nicht erwähnen – es ist gesetzliche Pflicht in der Getränkeindustrie und sollte im Lebenslauf sichtbar sein.
✕Keine Mengen oder Leistungszahlen angeben – auch einfache Tätigkeiten lassen sich mit «18.000 Flaschen pro Schicht» oder «10 Paletten pro Stunde» quantifizieren.
✕Zeitarbeitseinsätze nur mit dem Verleiher-Namen auflisten – nenne immer auch den Einsatzbetrieb (z. B. «Einsatz bei Gerolsteiner Brunnen GmbH») und die konkreten Tätigkeiten.
✕Maschinenerfahrung verschweigen – auch als Helfer/in arbeitest du an Abfüllanlagen, Etikettierern und Palettierern. Nenne die Maschinentypen oder Hersteller.