✕Nur «Helfertätigkeiten» oder «Produktionshilfe» schreiben – nenne stattdessen konkret: Zutaten abwiegen, Produkte portionieren, Maschinen bestücken, Ware verpacken, Reinigung durchführen.
✕Das Gesundheitszeugnis (§ 42 IfSG) nicht erwähnen – es ist gesetzliche Pflicht und sollte sichtbar im Lebenslauf stehen.
✕Keine Mengen oder Leistungszahlen angeben – auch einfache Tätigkeiten lassen sich mit «3.000 Becher pro Schicht versiegelt» oder «800 kg Rohstoffe pro Tag abgewogen» quantifizieren.
✕Zeitarbeitseinsätze nur mit der Verleihfirma auflisten – nenne immer auch den Einsatzbetrieb und die konkreten Tätigkeiten in der Lebensmittelproduktion.
✕Hygieneschulungen und Sicherheitsunterweisungen verschweigen – HACCP-Kenntnisse und Arbeitsschutznachweise sind für Arbeitgeber wichtige Entscheidungskriterien.