✕Du schreibst „Seniorenbetreuerin“ ohne die Qualifikation nach § 43b SGB XI explizit zu nennen. Ohne diese Anerkennung darf das Pflegeheim die Leistung nicht über Pflegegrad abrechnen.
✕Du listest „Einfühlungsvermögen“ oder „Geduld“ als Skill. Diese gehören ins Anschreiben mit Beleg, nicht in den Skill-Bereich Deines Lebenslaufs.
✕Du vermischst Betreuung und Pflege. Eine Betreuungskraft darf keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen – strukturiere Deine Aufgaben streng nach diesen Grenzen.
✕Du nennst keine Demenz-Konzepte. 10-Minuten-Aktivierung, Validation, ROT oder Biografie-Arbeit sind faktisch Pflicht im Aufgabenfeld und natürliche ATS-Schlüsselwörter.
✕Du beschreibst Aktivitäten generisch („Betreuung der Bewohner“). Schreibe „Sitztanz, Sing- und Bewegungsangebote, Backaktivitäten mit drei Gruppen wöchentlich“.
✕Du erwähnst keine Bewohnerzahlen. Stationsgröße oder Tagespflegekapazität sind Pflichtkennzahlen für Pflege-Lebensläufe.
✕Du machst Praxiskontinuität unsichtbar. Quereinstieg als Hauswirtschaftskraft mit Aufstieg zur Betreuungskraft ist eine wertvolle Geschichte – erzähle sie klar.