✕Sich als „Rettungsassistent“ bezeichnen, ohne die Anerkennung als Notfallsanitäter nach § 32 NotSanG (Übergangsregelung) zu klären – Rettungsassistent ist seit 2014 nicht mehr Ausbildungsberuf und vollumfänglich gleichgestellt ist nur, wer die Ergänzungsprüfung bestanden hat.
✕Heilkundliche Maßnahmen nach § 2a NotSanG nicht ausweisen – das ist die zentrale Kompetenz der dreijährigen Ausbildung und ohne diese Aufzählung wirkt das Profil wie das eines Rettungssanitäters.
✕Provider-Kurse (ALS, PHTLS, PALS, AMLS) weglassen oder mit veralteten Versionen angeben – ERC-Guidelines werden alle 5 Jahre revidiert, gefragt sind ALS und PHTLS nach den jüngsten ERC- und NAEMT-Standards.
✕C1-Führerschein vergessen – ohne C1 darf der RTW über 3,5 Tonnen nicht geführt werden, und bei vielen Trägern ist das k.o.-Kriterium.
✕SAA- und BPR-Kompetenz vage formulieren – die Algorithmen unterscheiden sich von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich erheblich, daher zählt die konkrete Nennung des aktuellen ÄLRD.
✕Einsatzzahlen weglassen – ohne durchschnittliche RTW- oder NEF-Einsätze pro Jahr können Wachabteilungsleiter Deine Routine nicht einschätzen.