✕Sich als „Facharzt Labormedizin“ bezeichnen, obwohl die korrekte Berufsbezeichnung „Facharzt für Laboratoriumsmedizin“ lautet (mit Bindestrich, vollständiger Begriff) – in formalen Bewerbungen wird das prüfungsämtlich erwartet.
✕Die Trennlinie zur Mikrobiologie nicht ziehen: Mikrobiologie ist ein eigenständiges Facharztgebiet, Laboratoriumsmedizin enthält Mikrobiologie nur als Grundlagen-Logbuch-Inhalt. Für eigenständige bakteriologische, virologische oder mykologische Befundung brauchst Du den Facharzt Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie.
✕RiliBÄK-Kenntnisse vage formulieren – die Teile A (Allgemeines), B 1 (quantitative Untersuchungen), B 2 (qualitative Untersuchungen), B 3 (direkter Erregernachweis), B 4 (Ejakulatuntersuchung) und B 5 (POCT) sind klar abgegrenzt und sollten konkret zitiert werden.
✕IVDR-Compliance nicht erwähnen, obwohl die Verordnung seit Mai 2022 vollumfänglich in Kraft ist und die Eigenherstellung labormedizinischer Tests (LDT) drastisch reguliert – das ist 2026 ein Top-Thema in jedem Labor.
✕Probenaufkommen und Befundungszahlen weglassen – ohne quantitative Kennzahlen wirkt das Profil vage und Geschäftsführungen privater MVZs können Deine Routine nicht einschätzen.
✕Tarif-Eingruppierung und Funktionsvergütung nicht angeben – im ärztlichen Tarifrecht (TV-Ärzte VKA, TV-Ärzte TdL) ist das die wichtigste Information für die einstellende Personalabteilung.