✕Die fachspezifische Differenzierung zwischen Transfusionsmedizin als eigenes Facharztgebiet und transfusionsmedizinischer Zusatzbezeichnung anderer Fächer verwischen – die Facharztanerkennung nach 5 Jahren Weiterbildung ist eine grundlegend andere Qualifikation als die Zusatzweiterbildung.
✕Weiterbildungs-Logbuch-Zahlen weglassen – ohne konkrete Mindestzahlen zu Apheresen, Kreuzproben, Antikörper-Differenzierungen und Hämostaseologie-Fällen wirkt der Lebenslauf vage.
✕Sich als „Hämotherapie-Beauftragter“ bezeichnen, ohne die spezielle Curriculare Fortbildung (40 Stunden plus Online-Modul) zu klären – diese Rolle nach § 14 Transfusionsgesetz ist gesetzlich definiert und nur mit dem entsprechenden Kursnachweis besetzbar.
✕Wissenschaftliche Tätigkeit (Publikationen, Vorträge, Drittmittel, Habilitation) zu kurz fassen oder weglassen – in der akademischen Transfusionsmedizin ist die wissenschaftliche Aktivität ein hartes Auswahlkriterium.
✕GMP-Erfahrung und PEI-Inspektionsbeteiligung nicht erwähnen, obwohl Blutprodukte als Arzneimittel nach AMG hergestellt werden und Du in der Leitungsfunktion dafür verantwortlich bist.
✕Tarif-Eingruppierung und aktuelle Stufe nicht angeben – das ist im ärztlichen Tarifrecht (TV-Ärzte VKA, TV-Ärzte TdL, AVR Caritas, DRK-Reformtarif) die wichtigste Information und beschleunigt das Verfahren erheblich.