✕Pflegegrade und Bewohnerzahl pro Nacht weglassen – ohne diese Kennzahlen kann eine Pflegedienstleitung Deine tatsächliche Belastung und Verantwortung nicht einschätzen.
✕Nur „Grundpflege und Behandlungspflege“ als Aufgaben schreiben – das könnte jede Pflegehilfskraft. Konkretisiere mit Medikamentenmanagement nach Betäubungsmittelgesetz, Insulin-Schemata, PEG-Sondenkost und Stoma-Versorgung.
✕Veraltete Berufsbezeichnungen wie „Altenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ verwenden, ohne die generalistische Pflegefachfrau-Ausbildung (seit 2020) zu erwähnen oder die Anerkennung nach altem Recht zu klären.
✕Schweigepflicht nach § 203 StGB und Datenschutz im Umgang mit Pflegedokumentation nicht erwähnen – das ist im Pflegeheim-Alltag eine harte Compliance-Anforderung.
✕Hygiene-Standards nach RKI-Empfehlungen und KRINKO-Richtlinien nicht erwähnen, obwohl MRSA, Norovirus und C. difficile im Pflegeheim ständige Themen sind.