✕Bewohnerzahl und Pflegegrade nicht nennen. „Pflege von Senioren“ ist zu vage – schreibe „Grundpflege für 12 Bewohner (Pflegegrad 3–5) pro Schicht“.
✕Keine Differenzierung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege. Als Helfer/in führst Du Grundpflege eigenständig durch und unterstützt bei Behandlungspflege – zeige beides.
✕Pflegedokumentationssystem nicht benennen. „Digitale Dokumentation“ reicht nicht – nenne Medifox DAN, Connext Vivendi oder das konkrete System Deiner Einrichtung.
✕Den Bundesfreiwilligendienst oder das FSJ weglassen. Wenn Du über BFD/FSJ in die Pflege eingestiegen bist, zeige das – es belegt Motivation und erste Praxiserfahrung.
✕Die Betreuungskraft-Qualifikation (§43b SGB XI) vergessen. Sie ist eine wertvolle Zusatzqualifikation für die Demenzbetreuung und gehört in den Zertifikate-Bereich.
✕Weiterbildungsbereitschaft nicht signalisieren. Arbeitgeber in der Pflege suchen Mitarbeitende, die sich zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren wollen – erwähne Deine Ambitionen.