✕Neurologie und Psychiatrie nicht differenzieren. Die Nervenheilkunde vereint beide – zeige klar, welche Kompetenzen aus welchem Bereich stammen.
✕Neurophysiologische Diagnostik verschweigen. EEG, EMG, NLG und evozierte Potenziale sind apparative Kernkompetenzen – nenne die Verfahren und ggf. das DGKN-Zertifikat.
✕Patientenzahl und Praxisgröße nicht quantifizieren. In der ambulanten Versorgung ist die Quartals-Patientenzahl die zentrale Kennzahl – nenne sie.
✕Keine Differenzierung zwischen klinischer und ambulanter Erfahrung. Stroke Unit und MS-Sprechstunde zeigen Klinikkompetenz; Praxisführung und KV-Abrechnung zeigen ambulante Kompetenz – zeige beides.
✕Die Zusatzbezeichnung Psychotherapie nicht erwähnen. Fachgebundene Psychotherapie ergänzt die Pharmakotherapie und ist für die ambulante Versorgung ein Einstellungskriterium.
✕Gutachterliche Tätigkeit weglassen. Wenn Du Gutachten erstellst, nenne es – es zeigt fachliche Autorität und ist für Praxen und Kliniken ein relevantes Plus.