✕Die § 43 IfSG-Belehrung fehlt oder ist versteckt. Sie ist gesetzliche Pflicht in der Gemeinschaftsverpflegung. Setze sie klar sichtbar in den Zertifikatsbereich.
✕Der Lebenslauf wird mit Floskeln wie 'teamfähig' und 'motiviert' gefüllt. Eine Küchen- oder Kantinenleitung erkennt das sofort. Belege Deine Eignung lieber mit konkreten Aufgaben und Gästezahlen.
✕Der Einsatzbereich bleibt unklar. Betriebsrestaurant, Schule, Klinik oder Seniorenheim haben unterschiedliche Abläufe. Ohne diese Angabe kann der Arbeitgeber Deine Erfahrung nicht einordnen.
✕Die geregelten Arbeitszeiten werden nicht genutzt. Gerade die planbaren Mo-Fr-Zeiten sind ein Verkaufsargument. Zeige Deine Verfügbarkeit zur Mittagszeit offen.
✕Erfahrung mit Kasse, Ausgabe und Allergenkennzeichnung wird weggelassen. Genau diese Aufgaben unterscheiden die Kantinenhilfe von einer reinen Spülkraft. Nenne sie ausdrücklich.
✕Der Lebenslauf ist zu lang und unübersichtlich. Für eine Hilfskraftstelle reicht eine Seite mit klaren Stichpunkten. Lange Fließtexte schrecken ab.