✕Die § 43 IfSG-Belehrung fehlt. Sie ist an jeder Lebensmitteltheke Pflicht. Ohne den Hinweis wirkt die Bewerbung unvollständig – setze sie klar in den Zertifikatsbereich.
✕Der Verkaufsaspekt wird unterschätzt. Eine Thekenkraft ist das Gesicht des Geschäfts. Wer nur 'Theke bedient' schreibt, verschenkt Profil – betone Kundenkontakt, Beratung und Kassieren.
✕Der Thekentyp bleibt unklar. Bäckerei, Metzgerei oder Café verlangen unterschiedliche Kenntnisse. Ohne diese Angabe kann der Arbeitgeber Deine Erfahrung nicht einordnen.
✕Zusatzfähigkeiten werden weggelassen. Kaffeespezialitäten, Snackbelegung oder Warenpräsentation heben Dich von einer reinen Kassenkraft ab. Nenne sie ausdrücklich.
✕Die frühen Arbeitszeiten werden ausgeklammert. Schichtbereitschaft ab den frühen Morgenstunden ist Kern des Jobs. Wer hier Verlässlichkeit zeigt, wirkt glaubwürdiger.
✕Der Lebenslauf ist mit Floskeln gefüllt. 'Freundlich' und 'motiviert' überzeugen nur mit Beleg. Zeige stattdessen konkrete Aufgaben, Kundenzahlen und Verkaufssituationen.