✕Sich nur als „bilingual“ oder „mehrsprachig“ beschreiben, ohne professionelle Qualifikation zu belegen – als Sprachmittler/in musst du zeigen, dass du über reine Sprachkenntnisse hinaus interkulturelle Vermittlungskompetenz mitbringst.
✕Die Einsatzkontexte nicht differenzieren – Gesundheitsdolmetschen, Behördendolmetschen und schulische Sprachmittlung stellen unterschiedliche Anforderungen. Nenne konkret, wo du gearbeitet hast.
✕Keine Einsatzzahlen angeben – ohne Angaben wie „40–60 Einsätze pro Monat“ oder „über 800 Dolmetscheinsätze jährlich“ können Arbeitgeber deine Erfahrung nicht einschätzen.
✕Interkulturelle Kompetenz nur als Schlagwort aufführen – belege sie stattdessen mit konkreten Erfahrungen wie „Kulturvermittlung für syrische Familien im Kinderschutzverfahren“ oder „Sensibilisierungsworkshops für medizinisches Fachpersonal“.
✕Das institutionelle Wissen nicht hervorheben – Kenntnisse des deutschen Asylverfahrens, Sozialrechts oder Gesundheitssystems sind zentrale Qualifikationsmerkmale, die in den Lebenslauf gehören.
✕Videodolmetschen nicht erwähnen – VDI-Kompetenz ist in der modernen Sprachmittlung unverzichtbar und wird von vielen Auftraggebern aktiv nachgefragt.