✕Nur „Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ schreiben, ohne Zielgruppen zu differenzieren – Arbeitgeber müssen sofort erkennen, ob du Erfahrung mit geistiger Behinderung, Autismus, körperlicher Behinderung oder psychischen Erkrankungen hast.
✕Das BTHG und die ICF nicht erwähnen – seit der vollständigen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ICF-basierte Bedarfsermittlung der Standard. Wer das nicht im Lebenslauf hat, wirkt fachlich veraltet.
✕Methodenkompetenzen nur als Schlagworte auflisten – statt „TEACCH“ besser „TEACCH-basierte Strukturierung des Tagesablaufs für 8 Bewohner/innen im Autismus-Spektrum“.
✕Keine Angaben zur Betreuungsintensität machen – ohne Zahlen (betreute Klient/innen, erstellte Teilhabepläne, Teamgröße) können Arbeitgeber dein Erfahrungslevel nicht einschätzen.
✕Die verschiedenen Settings nicht differenzieren – ambulante Begleitung, besondere Wohnform und WfbM stellen unterschiedliche fachliche Anforderungen. Mache klar, wo du gearbeitet hast.
✕Interdisziplinäre Zusammenarbeit nicht erwähnen – die Kooperation mit Ärzt/innen, Therapeut/innen, Kostenträgern und Angehörigen ist ein wesentlicher Teil der rehabilitationspädagogischen Arbeit.