✕Die Rehabilitationslehrerausbildung nur nebenbei unter „Weiterbildungen“ auflisten – sie ist dein wichtigstes Alleinstellungsmerkmal und gehört prominent in den Bildungsbereich.
✕Keine Unterscheidung zwischen O&M und LPF treffen – Arbeitgeber suchen oft gezielt nach einer der Spezialisierungen und müssen sofort erkennen, was du anbietest.
✕Allgemeine pädagogische Kompetenzen statt blindenspezifischer Fachkenntnisse betonen – „Beratungskompetenz“ ist zu vage, „Low-Vision-Diagnostik nach ICF“ ist aussagekräftig.
✕Keine Angaben zur Zielgruppe machen – ob du mit Kindern, Erwachsenen, späterblindeten oder mehrfachbehinderten Menschen arbeitest, ist für die Stellenbesetzung entscheidend.
✕Assistive Technologien nicht erwähnen – Screenreader-Schulung, Braillezeilen und Vergrößerungstechnologien gehören längst zum Berufsbild und werden von Arbeitgebern erwartet.