✕Flugstunden nicht differenzieren – eine Gesamtzahl allein reicht nicht. Trenne PIC-Stunden, Lehrflugstunden und Instrumentenflugzeit, damit Flugschulen Dein Profil einschätzen können.
✕EASA-Berechtigungen unvollständig angeben – jede einzelne Lehrberechtigung (FI, IRI, CRI, TRI) muss mit Ausstellungsdatum und ausstellender Behörde im Lebenslauf stehen.
✕Keine Ausbildungserfolge quantifizieren – ohne Bestehensquoten oder Schülerzahlen bleibt unklar, wie erfolgreich Du als Fluglehrer tatsächlich arbeitest.
✕Das ICAO English Language Proficiency Level vergessen – es ist eine gesetzliche Anforderung und gehört prominent in den Sprachbereich oder zu den Zertifikaten.
✕Flugzeugmuster nicht nennen – ob Du auf Cessna 172, Diamond DA40/DA42 oder Multiengine-Typen ausbildest, ist für die Einsatzplanung der Flugschule entscheidend.
✕ATO-Erfahrung weglassen – Kenntnisse in Qualitätssicherung, Compliance und LBA-Auditprozessen sind für Flugschulen ein großer Mehrwert und sollten nicht fehlen.