✕Nur 'Rechtsberatung' als Tätigkeit nennen, ohne konkrete Rechtsgebiete, Vertragsvolumina oder Beratungserfolge zu spezifizieren.
✕Die Examensnoten weglassen, obwohl sie im Prädikatsbereich liegen – im juristischen Bereich sind sie ein entscheidendes Qualitätssignal.
✕Keine messbaren Ergebnisse angeben: Anzahl geprüfter Verträge, verhinderte Rechtsstreitigkeiten oder eingeführte Compliance-Programme fehlen.
✕Legal-Tech-Kompetenz verschweigen – moderne Rechtsabteilungen arbeiten digital, und Arbeitgeber erwarten entsprechende Erfahrung.
✕Die Branchenerfahrung nicht hervorheben – ein Berater mit IT-Recht-Schwerpunkt bewirbt sich anders als einer mit Arbeitsrecht-Fokus.
✕Juristische Fachsprache übermäßig verwenden statt Beratungsleistungen verständlich und ergebnisorientiert darzustellen.