✕Vermittlungserfolge nicht quantifizieren. „Erfolgreiche Vermittlung von Arbeitsuchenden“ ist zu vage – nenne die jährlichen Vermittlungszahlen, die Nachhaltigkeitsquote und die Zielgruppen.
✕Keine Differenzierung zwischen Jobcenter und privater Vermittlung. Beide Kontexte erfordern unterschiedliche Kompetenzen – mache klar, ob Du im öffentlichen Dienst oder der privaten Arbeitsvermittlung tätig warst.
✕Das Arbeitgebernetzwerk verschweigen. Arbeitsvermittlung hat zwei Seiten – Klientenberatung UND Stellenakquise. Beschreibe, wie viele Arbeitgeberkontakte Du pflegst und in welchen Branchen.
✕SGB-Kenntnisse nur als Stichwort nennen. Statt „SGB-Kenntnisse“ schreibe „Fallbetreuung nach SGB II mit Erstellung von Eingliederungsvereinbarungen gemäß §15“ – zeige rechtliche Tiefe.
✕Beratungsmethodik nicht erwähnen. Systemische Beratung, motivierende Gesprächsführung oder lösungsorientierte Ansätze zeigen professionelle Beratungskompetenz über die reine Vermittlung hinaus.
✕Die AZAV-Zertifizierung unter „Sonstiges“ verstecken. Sie ist das Qualitätssiegel der Branche und verdient einen prominenten Platz im Zertifikate-Bereich.