✕Die §11-Erlaubnis nicht erwähnen. Sie ist die gesetzliche Grundvoraussetzung für gewerbsmäßiges Hundetraining – ohne sie ist Dein Lebenslauf unvollständig.
✕Trainingsmethodik nicht beschreiben. „Hundetraining durchgeführt“ sagt nichts aus – beschreibe Deinen methodischen Ansatz (positive Verstärkung, Desensibilisierung, Clickertraining).
✕Keine messbaren Erfolge nennen. Nenne die Anzahl aktiver Kunden, wöchentliche Trainingseinheiten, Erfolgsquoten bei Verhaltensfällen oder die Bestehensquote beim Hundeführerschein.
✕Veraltete Trainingskonzepte erwähnen. „Dominanzbasiertes Training“ oder „Alpha-Konzept“ sind wissenschaftlich überholt und schrecken moderne Kunden und Tierärzte ab.
✕Keine Spezialisierung zeigen. Generelles „Hundetraining“ ist austauschbar – zeige Deine Nische: Verhaltensberatung, Welpenprägung, Mantrailing oder Tierschutzarbeit.
✕Ehrenamtliche Tierschutzarbeit verschweigen. Kooperationen mit Tierheimen und die Rehabilitation von Tierschutzhunden zeigen Engagement und fachliche Tiefe.