✕Warenwirtschaftssysteme nicht namentlich nennen – »EDV-Kenntnisse« sagt nichts aus, Apotheken wollen wissen, ob Du ihr System (WINAPO, ADG, IXOS) bereits kennst.
✕E-Rezept und Securpharm nicht erwähnen – diese digitalen Pflichtprozesse gehören zum Tagesgeschäft und ihre Beherrschung wird vorausgesetzt.
✕Kundenberatung nur vage beschreiben statt konkrete Produktgruppen, Beratungszahlen und Verkaufserfolge zu nennen.
✕Die BTM-Dokumentation weglassen – der verantwortungsvolle Umgang mit Betäubungsmitteln zeigt Zuverlässigkeit und Sorgfalt.
✕Keine Unterscheidung zwischen Rezeptabrechnung (GKV/PKV) und Freiwahlverkauf – beides sind wichtige, aber unterschiedliche Kompetenzfelder.