✕Die Qualifikation nur als „Sicherheitsmitarbeiter“ beschreiben, ohne die spezifische § 5 LuftSiG-Zertifizierung zu nennen – das verwischt den Unterschied zur einfachen § 34a-Bewachung. Nenne immer Deine exakte Qualifikationsstufe.
✕Keine konkreten Gerätekenntnisse aufführen – „Röntgenscanner“ ist zu allgemein. Nenne die Hersteller und Modelle (Smiths Detection, Rohde & Schwarz, L3), denn verschiedene Flughäfen setzen verschiedene Systeme ein.
✕Fortbildungsnachweise weglassen oder veraltet präsentieren – als LSKK bist Du zu jährlichen Pflichtschulungen verpflichtet. Fehlende aktuelle Nachweise deuten auf abgelaufene Qualifikationen hin.
✕Durchsatzzahlen und Kontrollleistung nicht quantifizieren – statt „Durchführung von Passagierkontrollen“ schreibe „800–1.200 Passagierkontrollen pro Schicht“. Zahlen zeigen Belastbarkeit und Erfahrungsumfang.
✕Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nicht erwähnen – sie ist zwingende Voraussetzung für jede Tätigkeit im Sicherheitsbereich von Flughäfen. Recruiter prüfen das als Erstes.
✕Soft Skills wie „Freundlichkeit“ oder „Stressresistenz“ statt fachlicher Kompetenzen auflisten – Recruiter wollen Röntgenbildauswertung, Sprengstoffspurendetektion und Rechtsgrundlagen sehen, keine Allgemeinplätze.