✕Nur „Lebensmittelkontrollen durchgeführt“ schreiben – differenziere nach Betriebstypen (Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk), Kontrollarten (Regelkontrolle, Nachkontrolle, Schwerpunktkontrolle) und nenne die jährliche Kontrollanzahl.
✕Keine Rechtsgrundlagen benennen – LFGB, EU VO 852/2004, Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygieneverordnung sind Dein tägliches Handwerkszeug. Ohne sie wirkt Dein Profil fachlich dünn.
✕Den Vorberuf im Lebensmittelhandwerk nicht erwähnen – Deine Ausbildung als Koch, Fleischer oder Bäcker ist die Basis Deiner Kontrollkompetenz. Sie zeigt, dass Du die Praxis kennst, die Du überprüfst.
✕Probenahme-Erfahrung weglassen – amtliche Probenahme ist eine eigenständige Kompetenz mit rechtlichen Anforderungen. Nenne Probenanzahl, -arten und ob Du Ergebnisse interpretierst.
✕Bußgeldverfahren und Ordnungsverfügungen nicht erwähnen – die rechtliche Durchsetzung unterscheidet Dich von einer reinen Beratungstätigkeit. Zeige, dass Du auch Maßnahmen umsetzen kannst.
✕Keine Fachüberwachungssoftware benennen – BALVI iP, TSN und andere Systeme sind Standard in der amtlichen Überwachung. Wer sie nicht erwähnt, wirkt digital unerfahren.