✕Allgemeine Begriffe wie 'Containerumschlag' zu verwenden, ohne das konkrete Terminal und die Schiffsgrößen zu nennen. ULCV (ab 18.000 TEU) und Feeder-Schiffe sind operativ völlig verschiedene Welten.
✕Den Kranschein ohne DGUV-Vorschrift und Klassen aufzuführen. 'Kranschein' allein hat keinen Aussagewert – nenne V52 und die Gerätearten (STS, RTG, RMG, VC, Reachstacker).
✕Gefahrgut nur als 'Gefahrgutschein' anzugeben, ohne IMDG- oder ADR-Spezifikation. Für Hafenstellen ist ausschließlich IMDG relevant, nicht ADR (das ist Straßentransport).
✕Die Schichtmodell-Erfahrung wegzulassen. Für Personalverantwortliche ist die Frage 'kann der Bewerber im 4-Schicht-System inklusive Wochenende arbeiten' eine der wichtigsten Prüfungen.
✕Englisch zu untertreiben oder wegzulassen. Im internationalen Containerumschlag ist Englisch Standard, und Recruiter gehen davon aus, dass jeder Bewerber mindestens B1 hat.
✕Soft Skills wie 'körperliche Belastbarkeit' oder 'Teamfähigkeit' aufzuführen. Das ist im Hafen vorausgesetzt und nimmt nur Platz weg – nutze ihn für Geräte und Systeme.
✕Die Ausbildungsstationen nicht zu nennen. Wer während der Ausbildung in Bahnbetrieb, Reefer-Center und klassischem Container-Terminal war, hat ein breiteres Profil als jemand, der nur eine Station hatte.