✕Die Verkehrsträger nicht zu trennen. Wer 'Gefahrgut' allgemein nennt, ohne ADR, IMDG oder IATA zu spezifizieren, signalisiert mangelndes Fachverständnis.
✕Den Versionsstand der Regelwerke wegzulassen. ADR ändert sich alle 2 Jahre – wer nur 'ADR' schreibt, wirkt fachlich nicht aktuell.
✕Schulungs- und Auffrischungsdaten zu verschleiern. Die DGSA-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig, das Datum ist ein harter Prüfpunkt im Bewerbungsprozess.
✕Den Jahresbericht nach § 10 GbV nicht zu erwähnen. Das ist eine der zentralen Pflichten der Rolle – ohne diese Praxis-Erfahrung wirst Du als Junior eingeordnet.
✕Allgemeine 'Schulungserfahrung' anzugeben, ohne Kap. 1.3 ADR/IMDG zu nennen. Wer die unterweisungspflichtige Gruppe nicht kennt, fehlt die DGSA-Grundpraxis.
✕Versandvolumen, Standortgröße und dominierende Gefahrenklassen wegzulassen. Ohne diese Eckdaten kann der Personalverantwortliche Dein Profil nicht einordnen.
✕Soft Skills wie 'sorgfältig' oder 'gewissenhaft' im Profil zu betonen. Das ist im DGSA-Beruf vorausgesetzt und nimmt nur Platz weg – nutze ihn für konkrete Behord- und Auditerfahrung.