✕Pauschale Angabe Ultraschallprüfung ohne Stufe nach DIN EN ISO 9712 – Personaler können die fachliche Tiefe nicht einschätzen.
✕Auslassen der Methodenspezifikation (UT, PAUT, TOFD, LRUT) – das sind unterschiedliche Spezialisierungen mit unterschiedlichen Tarifgruppen.
✕Verwechslung zwischen Stufe-2-Befugnis (eigenständige Befundauswertung) und Stufe-3-Befugnis (Verfahrensentwicklung) im Lebenslauf – diese Differenzierung ist tariflich relevant.
✕Fehlende Angabe der bisherigen Werkstoffgruppen (austenitischer Stahl, ferritischer Stahl, Aluminium, Composites) – jede Werkstoffgruppe hat eigene UT-Prüfparameter.
✕Generische Skills wie Genauigkeit oder Sorgfalt ohne Bezug zu konkreten Annahmekriterien nach den jeweiligen Codes (ASME V, AD 2000, DIN EN ISO 17640).
✕Auflistung veralteter Geräte ohne Erfahrung an aktueller Phased-Array-Hardware – das signalisiert fehlende Marktnähe bei den großen ZfP-Dienstleistern.