✕Pauschale Angabe Schweißer-Erfahrung ohne Verfahrenskennzahlen und Werkstoffgruppen – Bauleiter und Schweißfachingenieure können die fachliche Tiefe nicht einschätzen.
✕Auslassen des Gültigkeitsdatums der Schweißerprüfungen – jede Prüfung hat eine begrenzte Gültigkeit (zwei oder drei Jahre, je nach Verfahren und Werkstoff), abgelaufene Prüfungen sind wertlos.
✕Verwechslung von DIN EN ISO 9606-1 (Schweißerprüfung Stahl) und DIN EN ISO 14732 (mechanisierte Prozesse) – beide haben unterschiedliche Anforderungen.
✕Fehlende Angabe der Druckbehälter- oder Pipeline-Erfahrung mit Norm-Referenz (AD 2000 für Druckbehälter, DIN EN 13480 für industrielle Rohrleitungen, DVGW G 463 für Gaspipelines) – ohne Norm-Bezug wirkt die Angabe oberflächlich.
✕Generische Skills wie Sorgfalt oder Genauigkeit ohne konkreten Bezug zu Schweißnahtkriterien (Bewertungsgruppe B nach EN ISO 5817) oder ZfP-Begleitung (Röntgenprüfung, UT durch Drittprüfer).
✕Auflistung veralteter oder nicht weiter gepflegter Prüfungen – ein guter Lebenslauf zeigt nur aktive, gültige Schweißerprüfungen.