✕Du nennst Dich pauschal „Techniker“ statt Automatenfachmann/-frau oder Fachkraft für Automatenservice. Personaler scannen nach den exakten IHK-Bezeichnungen und sortieren ohne diese sofort aus.
✕Du gibst die Gerätehersteller (Merkur, Novoline, Bally Wulff, LÖWEN, Sielaff, N&W) nicht an. Damit kann der Arbeitgeber nicht einschätzen, wie schnell Du in seinem Servicegebiet produktiv bist.
✕Du erwähnst die PTB-Konformitätsschulung nicht. Für Spielgeräte-Service ist sie Pflicht und Personaler prüfen die Aktualität als erstes.
✕Du verschweigst Deine DGUV-V3-Elektrofachkraft-Qualifikation. Ohne diese Befugnis darfst Du keine spannungsführenden Komponenten bearbeiten – ein Ausschlussgrund für die meisten Stellen.
✕Du gibst keine Cashless-Payment-Erfahrung an. Nayax, Cantaloupe oder MDB-Bus-Integration sind die Wachstumsthemen im Automatenservice – wer das nicht erwähnt, wirkt veraltet.
✕Du beziffest Dein Servicegebiet nicht. Anzahl Filialen, Gerätezahl und Tourenkilometer pro Tag machen Deine Verantwortungsdimension greifbar.
✕Du verschweigst die Reisebereitschaft, obwohl Außendienst-Service der Branchenstandard ist. Eine klare Aussage spart dem Arbeitgeber Klarstellungs-Telefonate.