✕Tierpflegehelfer-Status verstecken – das ist keine Schande, sondern dein Karrierezustand. Wer ehrlich Quereinsteigerin schreibt und drei Jahre Praxis im Tierheim nachweist, schlägt jeden unentschiedenen Bewerber.
✕Tierschutz-Recht nicht erwähnen, obwohl du es kennst – das TierSchG (Tierschutzgesetz), die TierSchHuV (Tierschutz-Hundeverordnung) und das BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind die rechtlichen Grundlagen jeder Tierpflege-Tätigkeit.
✕Tierarten pauschal als Erfahrung mit Tieren angeben – Hunde, Katzen, Kleinnager, Reptilien und Pferde verlangen völlig unterschiedliche Haltung, Fütterung und Hygiene. Schreibe die Tierarten einzeln.
✕Tierheim und Tierarztpraxis verwechseln – das sind zwei vollkommen unterschiedliche Berufsumfelder. Im Tierheim arbeitest du mit nicht-vermittelten Tieren, in der Praxis mit kranken Tieren und einem Tierarzt-Team.
✕Erste-Hilfe-am-Tier-Schein vernachlässigen – der ist günstig (rund 80 bis 120 Euro) und wirkt im Lebenslauf wie ein Profi-Schein. Lohnt sich immer.