✕Du schreibst nur „Osteopathin“ ohne Heilkundebefugnis. In Deutschland ist Osteopathie kein eigenständiger gesetzlich geschützter Beruf – ohne Heilpraktiker- oder Sektoral-HP-Erlaubnis ist die Tätigkeit illegal.
✕Du listest „Einfühlungsvermögen“ oder „kommunikativ“ als Skill. Diese gehören ins Anschreiben mit Beleg, nicht in den Skill-Bereich Deines Lebenslaufs.
✕Du nennst die Osteopathie-Schule oder Stundenzahl nicht. „1.350 h über 5 Jahre an der AFO Hamburg“ ist deutlich präziser als „Osteopathie-Ausbildung“.
✕Du machst die drei Säulen (parietal, viszeral, craniosakral) unsichtbar. Patient:innen und Vertragspartner suchen explizit nach diesen Schlagworten.
✕Du beschreibst Behandlungsbereiche pauschal. Schwangerenosteopathie, Säuglinge, Sportosteopathie oder TMG (Kiefergelenk) sind unterschiedliche Spezialisierungen.
✕Du erwähnst keine VOD-, BAO- oder DGOM-Mitgliedschaft. Sie ist Voraussetzung für die Erstattung durch viele private Krankenkassen und gesetzliche Selektivverträge.
✕Du machst Vorqualifikation als Physiotherapeut:in oder Heilpraktiker:in unsichtbar. Für Patient:innen und Praxisinhaber:innen ist der Ursprungsberuf eine wertvolle Information.