✕Du schreibst nur „Ernährungsberaterin“ ohne Qualifikation. Da der Titel nicht geschützt ist, müssen Diätassistent:in, Ökotrophologie-Studium oder DGE-/VFED-Zertifikat klar erkennbar sein.
✕Du listest „Einfühlungsvermögen“ oder „kommunikativ“ als Skill. Diese gehören ins Anschreiben mit Beleg, nicht in den Skill-Bereich Deines Lebenslaufs.
✕Du nennst die ZPP-Anerkennung nicht. Ohne § 20 SGB V-Zertifizierung können Klientinnen die Beratung nicht über die Krankenkasse erstatten lassen – das verkleinert Deinen Markt erheblich.
✕Du machst die Mitgliedschaft in VDD, VDOE oder QUETHEB unsichtbar. Für die Aufnahme in Krankenkassen-Listen ist die Mitgliedschaft oft Voraussetzung.
✕Du beschreibst Beratungsschwerpunkte pauschal („Ernährungsberatung“). Schreibe „Adipositas-Therapie, Diabetes Typ 2, Reizdarm-Syndrom“ – das schafft Vergleichbarkeit.
✕Du erwähnst die Praxissoftware nicht. NutriGuide, EBIS und PRODI 6 sind unterschiedliche Welten – wer das System schon kennt, ist nach Tagen produktiv.
✕Du machst klinische Erfahrung unsichtbar. Mangelernährungs-Screening, Sondenkost und parenterale Ernährung sind im Klinik-Setting Pflichtwissen.