✕Die Aufstiegsfortbildung zur Rechtsfachwirtin nicht von der Grundausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte abgrenzen – der IHK-Abschluss ist eine eigenständige Höherqualifikation mit Leitungsanspruch.
✕RVG-Abrechnungskompetenz nur nebenbei erwähnen – die korrekte Vergütungsberechnung ist die wirtschaftlich wichtigste Fähigkeit in jeder Anwaltskanzlei und verdient eine zentrale Stellung.
✕Keine konkreten Akten- oder Vorgangszahlen nennen – ohne Mengenangaben kann die Kanzlei nicht einschätzen, ob du eine Einzelkanzlei oder eine Großkanzlei gewohnt bist.
✕Allgemeine Bürotätigkeiten beschreiben statt juristischer Fachbegriffe – „Kostenfestsetzung“, „Zwangsvollstreckung“ und „Prozesskostenhilfe“ sind die Schlüsselwörter, die Kanzleien suchen.
✕Die Fristenkontrolle nicht als eigenständige Kompetenz aufführen – Fristenmanagement ist haftungsrelevant und gehört zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen einer Rechtsfachwirtin.
✕Kanzleisoftware-Kenntnisse auf „MS Office“ beschränken – RA-MICRO, DATEV Anwalt oder vergleichbare Systeme sind die relevanten Werkzeuge, nicht Standardanwendungen.