✕Die technische Ausbildung nur am Rande erwähnen – ohne erkennbares Technologiegebiet kann die Kanzlei dich keinem Mandantenbereich zuordnen.
✕Keine Unterscheidung zwischen nationalen (DPMA), europäischen (EPA) und internationalen (PCT/WIPO) Verfahren – die Verfahrenskenntnis ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal.
✕Allgemeine juristische Formulierungen verwenden statt patentrechtlicher Fachsprache – Begriffe wie „FTO-Analyse“, „Patentfamilie“ oder „Einspruchsverfahren“ zeigen deine Spezialisierung.
✕Veröffentlichungen und Fachvorträge weglassen – in der IP-Branche sind sie ein wichtiger Beleg für Fachkompetenz und Sichtbarkeit.