✕Keine Unterscheidung zwischen Fachplaner, Nachweisberechtigtem und Prüfsachverständigem – jede Stufe repräsentiert ein unterschiedliches Qualifikationsniveau und muss klar benannt werden.
✕Projekte nur mit Gebäudetyp benennen, ohne Größenordnung, angewandtes Regelwerk oder eigene Rolle zu beschreiben – das nimmt dem Lebenslauf die Aussagekraft.
✕Ingenieurmethoden und Simulationstools nicht erwähnen – wer nur deskriptive Brandschutzkonzepte auflistet, verschenkt ein wichtiges Differenzierungsmerkmal.
✕Das Regelwerk pauschal als »Bauordnung« benennen statt konkret MBO, LBO, MIndBauRL, MVStättVO oder MLAR zu referenzieren – Fachleute erwarten Präzision.
✕Die gutachterliche und forensische Tätigkeit weglassen – Gerichtsgutachten und Versicherungsbewertungen zeigen eine Expertise, die über die reine Planung hinausgeht.