✕Die Registrierung nach BtOG nicht prominent aufführen – seit 2023 ist sie gesetzliche Pflicht für Berufsbetreuer und das erste, was Betreuungsgerichte prüfen.
✕Allgemeine Sozialarbeit-Beschreibungen verwenden statt betreuungsspezifischer Fachbegriffe – „Aufgabenkreis“, „Vermögenssorge“, „Gesundheitssorge“ und „unterstützte Entscheidungsfindung“ sind die Schlüsselwörter.
✕Die Anzahl der betreuten Fälle nicht nennen – ohne diese Angabe kann das Betreuungsgericht deine Belastbarkeit und Erfahrung nicht einschätzen.
✕Keine Unterscheidung zwischen Aufgabenkreisen machen – Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Behördenvertretung erfordern unterschiedliche Kompetenzen.
✕Die Betreuungsrechtsreform 2023 nicht erwähnen – wer die neuen Vorgaben zur Selbstbestimmung und Wünscheberücksichtigung nicht kennt, wirkt fachlich veraltet.
✕Ehrenamtliche Tätigkeit in Betreuungsvereinen weglassen – die Querschnittsarbeit (Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer) zeigt soziales Engagement und Branchenvernetzung.