R 2 · Besoldung Nordrhein-Westfalen
R 2 Besoldung 2026 Besoldung Nordrhein-Westfalen
Das Besoldung in R 2 reicht von 6.152,29 € (Stufe 3) bis 8.810,61 € (Endstufe) im Monat. Unten findest du alle Stufen mit Netto-Vorschau.
Gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027 · Stand April 2026
R 2 · Besoldung Nordrhein-Westfalen
Besoldung nach Stufen
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu R 2 in Besoldung Nordrhein-Westfalen
Alles Wichtige zur Besoldungsgruppe R 2.
Wie viel verdient man in R 2 Besoldung Nordrhein-Westfalen?
Das monatliche Brutto in R 2 liegt zwischen 6.152 € (Stufe 3) und 8.811 € (Stufe 12). Stand: April 2026. Die genaue Höhe hängt von deiner Erfahrungsstufe ab.
Alle Besoldungsgruppen vergleichenWas bleibt in R 2 netto übrig?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab. In Steuerklasse 1 liegt das Netto zwischen 4.754 € und 6.200 €. Das ist die Auszahlung nach Steuern, vor Krankenversicherung – den Krankenversicherungsbeitrag zahlst du selbst. Auf dieser Seite findest du eine Netto-Vorschau für jede Stufe. Für eine individuelle Berechnung nutze den Brutto-Netto-Rechner von JobJump.
Netto berechnenWie lange dauert der Stufenaufstieg in R 2?
Der Aufstieg von Stufe zu Stufe erfolgt nach festgelegten Laufzeiten. R 2 beginnt bei Stufe 3 und endet bei Stufe 12. Die genauen Laufzeiten regelt das Besoldungsrecht.
Wer wird in R 2 eingruppiert?
Die Besoldungsgruppe R 2 richtet sich nach dem Eingangsamt und der Laufbahngruppe. Die genaue Zuordnung ergibt sich aus der Besoldungsordnung und den jeweiligen Laufbahnvorschriften.
Typische Berufe im Besoldung Nordrhein-Westfalen ansehenWas ändert sich 2026 bei R 2 in Besoldung Nordrhein-Westfalen?
Der aktuelle Tabellenstand ist 2026. Änderungen betreffen in der Regel die Tabellenbeträge in allen Stufen. Vergleiche ältere Stände über die Besoldung Nordrhein-Westfalen-Übersicht auf JobJump.
Besoldung Nordrhein-Westfalen ÜbersichtWas bleibt in R 2 nach Steuern?
In Steuerklasse 1 liegt das Netto in R 2 zwischen ca. 4.753,79 € (Stufe 3) und 6.199,99 € (Endstufe). Das ist die Auszahlung nach Steuern, vor Krankenversicherung – den Krankenversicherungsbeitrag zahlst du selbst. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab.
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