A 5 · Besoldung Nordrhein-Westfalen
A 5 Besoldung 2026 Besoldung Nordrhein-Westfalen
Das Besoldung in A 5 reicht von 3.076,37 € (Stufe 3) bis 3.558,32 € (Endstufe) im Monat. Unten findest du alle Stufen mit Netto-Vorschau.
Gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027 · Stand April 2026
A 5 · Besoldung Nordrhein-Westfalen
Besoldung nach Stufen
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu A 5 in Besoldung Nordrhein-Westfalen
Alles Wichtige zur Besoldungsgruppe A 5.
Wie viel verdient man in A 5 Besoldung Nordrhein-Westfalen?
Das monatliche Brutto in A 5 liegt zwischen 3.076 € (Stufe 3) und 3.558 € (Stufe 10). Stand: April 2026. Die genaue Höhe hängt von deiner Erfahrungsstufe ab.
Alle Besoldungsgruppen vergleichenWas bleibt in A 5 netto übrig?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab. In Steuerklasse 1 liegt das Netto zwischen 2.668 € und 3.018 €. Das ist die Auszahlung nach Steuern, vor Krankenversicherung – den Krankenversicherungsbeitrag zahlst du selbst. Auf dieser Seite findest du eine Netto-Vorschau für jede Stufe. Für eine individuelle Berechnung nutze den Brutto-Netto-Rechner von JobJump.
Netto berechnenWie lange dauert der Stufenaufstieg in A 5?
Der Aufstieg von Stufe zu Stufe erfolgt nach festgelegten Laufzeiten. A 5 beginnt bei Stufe 3 und endet bei Stufe 10. Die genauen Laufzeiten regelt das Besoldungsrecht.
Wer wird in A 5 eingruppiert?
Die Besoldungsgruppe A 5 richtet sich nach dem Eingangsamt und der Laufbahngruppe. Die genaue Zuordnung ergibt sich aus der Besoldungsordnung und den jeweiligen Laufbahnvorschriften.
Typische Berufe im Besoldung Nordrhein-Westfalen ansehenWas ändert sich 2026 bei A 5 in Besoldung Nordrhein-Westfalen?
Der aktuelle Tabellenstand ist 2026. Änderungen betreffen in der Regel die Tabellenbeträge in allen Stufen. Vergleiche ältere Stände über die Besoldung Nordrhein-Westfalen-Übersicht auf JobJump.
Besoldung Nordrhein-Westfalen ÜbersichtWas bleibt in A 5 nach Steuern?
In Steuerklasse 1 liegt das Netto in A 5 zwischen ca. 2.667,70 € (Stufe 3) und 3.018,15 € (Endstufe). Das ist die Auszahlung nach Steuern, vor Krankenversicherung – den Krankenversicherungsbeitrag zahlst du selbst. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab.
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