✕Du gibst Deine Laufbahnbefähigung und die Staatsprüfung nicht oder nur ungenau an. Benenne Laufbahn und Prüfung präzise, da sie Voraussetzung für die Stelle sind.
✕Du schreibst nur, dass Du Betriebe kontrolliert hast, ohne Rechtsbezug oder Zahlen. Nenne die angewandten Vorschriften und den Umfang Deiner Tätigkeit.
✕Du benennst das einschlägige Fachrecht nicht. Ohne ArbSchG, BetrSichV oder GefStoffV bleibt Deine fachliche Tiefe unsichtbar.
✕Du lässt Lücken im Lebenslauf. Gerade im öffentlichen Dienst wird eine vollständige, nachvollziehbare Darstellung erwartet.
✕Du formulierst zu werblich. Eine sachliche, präzise Sprache passt besser zur hoheitlichen Tätigkeit als marketinghafte Superlative.
✕Du lässt Querschnittsqualifikationen wie die Sifa-Ausbildung weg. Solche Nachweise unterstreichen Deine Eignung und gehören in den Lebenslauf.