✕Du gibst die Sachkunde nach § 34a GewO nicht oder nur unklar an. Da sie Voraussetzung für den Beruf ist, gehört sie klar und sichtbar in den Lebenslauf.
✕Du schreibst nur, dass Du Ladendiebe gefangen hast, ohne Rechtsbezug oder Zahlen. Nenne die Rechtsgrundlagen und konkrete Kennzahlen Deiner Tätigkeit.
✕Du benennst keine Rechtsgrundlagen wie § 127 StPO oder das Hausrecht. Das lässt Dein Handeln unprofessionell und riskant wirken.
✕Du schilderst Vorfälle reißerisch statt sachlich. Eine nüchterne, präzise Darstellung passt besser zu einer verantwortungsvollen Sicherheitstätigkeit.
✕Du ignorierst das Thema Datenschutz. Gerade bei verdeckter Beobachtung und Video ist der Umgang mit der DSGVO ein wichtiger Pluspunkt.
✕Du lässt Deeskalations- und Eigensicherungstrainings weg. Solche Nachweise zeigen, dass Du auch in kritischen Situationen besonnen handelst.