✕BA-Fachverfahren (VerBIS, COLIBRI, ALLEGRO, COSACH) nicht ausweisen – generische Office-Kenntnisse helfen hier null, denn die BA arbeitet zu 90% in eigenen Verfahren.
✕Sich als „Arbeitsvermittler/in“ oder „Fallmanager/in“ bezeichnen, ohne die spezielle Zusatzqualifikation – das sind eigene Stellenprofile mit anderem Anforderungsrahmen und FAMA ist die korrekte Selbstbezeichnung.
✕Den Unterschied zwischen Agentur für Arbeit (SGB III, BA-eigen), gemeinsamer Einrichtung (Jobcenter, SGB II) und zugelassenem kommunalen Träger (Optionskommune, SGB II) verwischen – das sind unterschiedliche Rechtsträger mit unterschiedlichen Verfahren.
✕Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I nicht erwähnen, obwohl es im BA-Alltag ein täglich relevantes Compliance-Thema ist – das ist kein DSGVO-Standardthema, sondern eine SGB-spezifische Norm.
✕Antragsdurchsatz und Bescheidquote weglassen – ohne diese Kennzahlen wirkt der Lebenslauf vage und Teamleitungen können Deine reale Belastbarkeit nicht einschätzen.
✕TVöD-BA-Eingruppierung und aktuelle Stufe nicht angeben – das ist im öffentlichen Dienst die wichtigste Information für die einstellende Personalstelle und beschleunigt das Verfahren erheblich.