✕Den Führerschein und die Schlüsselzahl 95 nur beiläufig zu erwähnen. Diese Nachweise sind die Grundvoraussetzung und gehören klar sichtbar an den Anfang.
✕Eine abgelaufene oder undatierte Berufskraftfahrer-Weiterbildung anzugeben. Ohne gültige Weiterbildung darfst Du nicht fahren – nenne immer das Jahr der letzten Module.
✕Nur „Bus gefahren“ zu schreiben, statt Einsatzbereich, Bustyp und Strecken zu nennen. Linienverkehr, Reisebus und Schülerverkehr unterscheiden sich deutlich.
✕Erfahrung mit Elektrobussen oder modernen Bordsystemen zu verschweigen, obwohl der ÖPNV genau diese Kompetenzen zunehmend verlangt.
✕Den Umgang mit Fahrgästen gar nicht zu belegen, obwohl Freundlichkeit, Geduld und Deeskalation im Personenverkehr über die Servicequalität entscheiden.
✕Schicht-, Wochenend- und Feiertagsbereitschaft nicht zu erwähnen, obwohl der Fahrdienst ohne sie kaum funktioniert.