✕Manuelle und maschinengeführte Bearbeitung werden nicht unterschieden. Beide verlangen unterschiedliche Routine und werden auch tariflich unterschiedlich bewertet.
✕Maschinen- und Werkzeugkenntnisse bleiben vage. „Schleifmaschinen“ reicht nicht – nenne Gerber DSM, Loeser, Bosch GRIT GIB, Spinner CT-7 konkret.
✕Werkstoffkenntnisse fehlen, obwohl Schleifmittel- und Verfahrenswahl daran hängen. Messer-Edelstahl 1.4116 verlangt andere Körnungen als 50CrV4-Werkzeugstahl.
✕Oberflächenwerte werden nicht quantifiziert. „Hohe Qualität“ sagt nichts – nenne Ra-Werte und Endzustand (poliert, satiniert, gebürstet).
✕Strahltechnik wird unter „Oberflächenbearbeitung“ versteckt, obwohl sie ein eigener Verfahrensbereich mit eigener Werkzeugkunde und eigenen Sicherheitsregeln ist.
✕Sicherheits-Sachkunden (BGR 500, DGUV V 49) bleiben unerwähnt, obwohl sie formal Voraussetzung für eigenständiges Arbeiten sind.
✕Generische Soft Skills („Genauigkeit“, „Belastbarkeit“) verdrängen handwerkliches Fachwissen – das ist im Schleifgewerbe das Erstkriterium.