✕Schweißerprüfung wird ohne Verfahren, Werkstoffgruppe und Verlängerungsdatum genannt – das ist die wichtigste Information und muss vollständig stehen.
✕EN-1090-Bezug fehlt komplett, obwohl er für tragende Stahlkonstruktionen formale Voraussetzung ist.
✕Werkstoffkenntnisse bleiben vage. „Stahl“ reicht nicht – nenne S235JR, S355J2, Edelstahl 1.4301 oder Aluminium AlMg3 konkret.
✕Konstruktionsnormen (DIN 18065 Treppen, DIN 18008 Verglasung, DIN 18040 Barrierefrei) werden nicht erwähnt, obwohl sie Treppen- und Geländerbau prägen.
✕Maschinen werden vage benannt. „Abkantbank“ reicht nicht – nenne Trumpf TruBend, Bystronic Xpert oder Amada HG mit Modell.
✕CAD-Lesefertigkeit wird unterschlagen, obwohl moderne Stahlbauten ohne Tekla Structures oder Advance Steel kaum mehr denkbar sind.
✕Hubarbeitsbühnen-, Anschläger- und Staplerscheine fehlen, obwohl sie für Baustellen- und Werkstattarbeit Pflicht sind.