✕Keine Lasertypen und Hersteller nennen – „Laserschweißen“ allein reicht nicht. Differenziere zwischen Faserlaser, Scheibenlaser und CO₂-Laser und nenne Hersteller (Trumpf, IPG, Precitec).
✕Keine Qualitätskennzahlen angeben – Bewertungsgruppe nach DIN EN ISO 13919, Nacharbeitsquoten und Prüfmethoden (Durchstrahlung, Farbeindringprüfung) machen Dein Qualitätsniveau messbar.
✕CNC- und Roboterkompetenz verschweigen – viele Laserschweißanlagen sind CNC-gesteuert oder roboterbasiert. Nenne Programmier- und Rüsterfahrung als eigenständige Kompetenz.
✕Werkstoffe nicht differenzieren – Edelstahl, Aluminium und Titan verhalten sich beim Laserschweißen völlig unterschiedlich. Nenne die Werkstoffe und Werkstoffnummern, mit denen Du arbeitest.
✕Laserschutzbeauftragter-Qualifikation weglassen – beim Umgang mit Klasse-4-Lasern ist Sicherheitskompetenz unverzichtbar. Nenne die Qualifikation, auch wenn Du nicht formell als Beauftragter eingesetzt bist.
✕Konventionelle Schweißkenntnisse verschweigen – WIG und MAG als Zusatzkompetenzen erhöhen Deine Einsatzflexibilität. Nenne Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606-1 als ergänzende Zertifikate.