✕Du nennst Deine Fachrichtung und die Art der Anlagen nicht. Ein Arbeitgeber muss sofort erkennen, ob Du in Sammlung, Sortierung, Behandlung oder auf einer Deponie einsetzbar bist.
✕Du erwähnst Deine Kenntnisse im Abfallrecht nicht. Der sichere Umgang mit Kreislaufwirtschaftsgesetz, Verordnungen und Nachweisverfahren ist ein zentrales Argument und gehört in den Lebenslauf.
✕Du beschreibst nur allgemeine Aufgaben statt konkreter Tätigkeiten und Maschinen. Nenne die Anlagen und Verfahren, mit denen Du gearbeitet hast, um Deine Kompetenz zu belegen.
✕Du lässt Deine Maschinen- und Fahrberechtigungen weg. Gabelstapler-, Radlader- oder ADR-Schein sind in der Branche oft Voraussetzung und sollten klar aufgeführt werden.
✕Du verzichtest auf Zahlen. Ohne Angaben zu Anlagendurchsatz, Wertstoffausbeute oder Teamgröße bleibt Dein Profil austauschbar. Quantifiziere Deine Leistung.
✕Du nutzt allgemeine Floskeln statt der Fachsprache. Konkrete Begriffe wie eANV, AVV-Schlüssel oder Stoffstromtrennung überzeugen mehr als Schlagworte wie zuverlässig oder belastbar.