✕Nur «Helfertätigkeiten» oder «Produktionsarbeit» schreiben – nenne stattdessen konkret, welche Aufgaben du hattest: Sortieren, Verpacken, Etikettieren, Maschinenbestückung.
✕Das Gesundheitszeugnis nicht erwähnen – die Belehrung nach § 42 IfSG ist in der Lebensmittelindustrie Pflicht und sollte im Lebenslauf sichtbar sein.
✕Zeitarbeitseinsätze nur mit dem Namen der Zeitarbeitsfirma auflisten – nenne immer auch den Einsatzbetrieb und die konkreten Tätigkeiten.
✕Keine Mengen oder Leistungszahlen angeben – auch einfache Tätigkeiten lassen sich mit «2.000 Einheiten pro Schicht» oder «15 Paletten täglich» quantifizieren.
✕Hygieneschulungen und Sicherheitsunterweisungen weglassen – HACCP-Kenntnisse und Arbeitsschutz-Nachweise sind für Arbeitgeber wichtige Entscheidungskriterien.