✕Lizenzen nur beiläufig erwähnen – der Befähigungsschein nach §20 SprengG ist die Grundvoraussetzung und gehört prominent an den Anfang, nicht versteckt in einer Fußzeile.
✕Sicherheit als Nebensache behandeln – wer Gefährdungsbeurteilung und Schutzabstände nicht erwähnt, wirkt unprofessionell, weil genau das den Beruf ausmacht.
✕Nur die spektakulären Effekte beschreiben – ohne Angaben zu Planung, Genehmigung und Abstimmung mit Behörden bleibt das Bild unvollständig.
✕Zahlen weglassen – 'viele Feuerwerke abgefeuert' sagt wenig; nenne konkrete Show- und Effektzahlen sowie Zuschauergrößen.
✕Großfeuerwerk und Indoorpyrotechnik vermischen – die rechtlichen Auflagen unterscheiden sich, und eine unklare Trennung erschwert die Einordnung Deines Profils.
✕Gefahrgut-Qualifikationen vergessen – ohne ADR-Bescheinigung und Lagerkenntnisse fehlt ein wichtiger Baustein, den viele Arbeitgeber voraussetzen.